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"Falsche Auskunftsperson" zum Buwog-Auftakt

Auch der frühere Kabinett-Mitarbeiter Grassers, Michael Ramprecht, wird aussagen.
Auch der frühere Kabinett-Mitarbeiter Grassers, Michael Ramprecht, wird aussagen. ©APA
Ohne neue Erkenntnisse haben am Dienstag die Zeugenbefragungen zur Buwog-Affäre im Korruptions-Untersuchungsausschuss begonnen.
Grasser-Befragung zu Buwog

Der zum Auftakt geladene pensionierte Rechnungshofprüfer Dietmar Summer verwies darauf, dass die Prüfberichte zur Privatisierung der Bundeswohnungen in den Jahren 2003 und 2004 erst nach seiner Pensionierung verfasst wurden. “Darum habe ich mich ja sehr gewundert, dass ich die falsche Auskunftsperson bin”, so Summer.

Buwog-Verkauf: Fast 10 Millionen Euro Provision

Beschlossen wurde die Zeugenliste des Dienstags von SPÖ und ÖVP gegen den Willen der Opposition. Im Fall Buwog, in dem auch die Staatsanwaltschaft gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser sowie die Lobbyisten Walter Meischberger und Peter Hochegger ermittelt, geht es um den Verkauf der Bundeswohnungen 2003/2004.

Im Zuge der Privatisierung sind damals 9,6 Mio. Euro an Provisionszahlungen vom erfolgreichen Bieter Immofinanz an den PR-Berater Peter Hochegger und den Ex-FPÖ-Politiker und Grasser-Vertrauten Walter Meischberger bezahlt worden. Die Gelder sollen über Zypern auf drei Konten in Liechtenstein geflossen und laut Verdachtslage zu einem Teil auch Grasser zugekommen sein, was dieser freilich bestreitet.

“Habe mich mit dem Ganzen überhaupt nicht befasst”

Summer war mit der Causa allerdings noch vor der eigentlichen Verkaufsentscheidung befasst – konkret mit der Prüfung der Vorbereitung des Verkaufs. Mit konkreten Erinnerungen konnte der pensionierte Rechnungshofmitarbeiter allerdings nicht mehr aufwarten: “Ich weiß es nicht, das ist zehn Jahre her. Ich habe mich in diesen zehn Jahren mit dem Rechnungshof und dem ganzen überhaupt nicht mehr befasst.”

Interessant war allerdings, dass der Prüfauftrag ausschließlich die Vorgänge in der Buwog selbst umfasste, nicht aber die Vorbereitung des Verkaufsverfahrens im Finanzministerium. Nicht geprüft wurde daher auch der umstrittene Auftrag des Finanzministeriums an die Investmentbank Lehman Brothers, den Verkauf der Bundeswohnungen abzuwickeln. Der für den Nachmittag geladene frühere Kabinettsmitarbeiter Grassers, Michael Ramprecht, hatte diese Vergabe als “abgekartetes Spiel” bezeichnet.

Verkauf unter Preis?

Sehr wohl Gegenstand der Prüfung war zwar der Versuch, die Buwog-Wohnungen an die Mieter zu veräußern. Erst nachdem dies scheiterte wurden die Wohnungen en bloc verkauft. Dem Verdacht, dass der Einzelverkauf der Wohnungen gescheitert sein könnte, weil die Immobilien den Mietern zu überhöhten Preisen angeboten wurden, “um sie vom Kauf abzuschrecken” (Grün-Abgeordneter Peter Pilz) ging der Rechnungshof allerdings nicht nach, wie Summer einräumte. Summer selbst vermutete außerdem, dass eine Filetierung der Bundeswohnungsgesellschaften in die Teilgesellschaften einen höheren Verkaufserlös ermöglich hätte als der Verkauf des Gesamtpakets.

(APA)

Der parlamentarische Korruptions-Untersuchungsausschuss hat heute Dienstag mit den Zeugenbefragungen rund um die Buwog-Affäre begonnen. Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser ist für 16 Uhr geladen, vorher werden zwei Rechnungshofbeamte sowie der Grasser belastende Ex-Kabinettsmitarbeiter Michael Ramprecht befragt. Ein abgehörtes Telefonat zwischen Grasser und Ex-Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V) wird im U-Ausschuss nicht thematisiert, so ein mehrheitlicher Beschluss der Abgeordneten zu Beginn der Sitzung. Lediglich BZÖ-Abgeordneter Stefan Petzner stimmte nicht dafür.Wien. Das von der Justiz mittlerweile vernichtete Protokoll sei dem U-Ausschuss offensichtlich “aufgrund eines Fehlers der Justiz” zugekommen, so der Grüne Abgeordnete Peter Pilz. Bei sachlicher Durchsicht gebe es offensichtlich keinen Hinweis auf eine Verwicklung von Schüssel in die Buwog-Affäre, bemerkte Pilz, der den Antrag auf Nichtzulassung des Abhörprotokolls als Beweismittel im U-Ausschuss stellte. FP-Fraktionsführer Walter Rosenkranz pflichtete dem Grünen bei, der U-Ausschuss müsse die Rechte der Auskunftspersonen sowie Dritter wahren, auch wenn es ein großes Interesse der Medien gäbe. Auch VP-Fraktionsführer Werner Amon schloss sich dem Vorgehen an und verwies auf die Löschung der Aufzeichnungen durch die Justiz. Das Protokoll gebe nur “Auskunft über die Beziehungswelt der beiden Telefonierer”, sei aber inhaltlich nicht relevant, meinte auch SP-Fraktionsführer Hannes Jarolim.   

Lediglich BZÖ-Abgeordneter Stefan Petzner zeigte sich mit der Vorgangsweise nicht ganz einverstanden. Zwar seien von Schüssel im Überwachungsprotokoll keine für den Sachverhalt relevanten Informationen enthalten, aber Grasser äußere sich in einer Passage zum Buwog-Vergabeverfahren, der Auswahl der begleitenden Investmentbank und der Kommission. “Ich hätte Grasser schon zu dieser Passage befragt”, meinte Petzner. Das Aktenmaterial liege dem U-Ausschuss vor, es sollte daher auch verwendet werden.

Verfahrensanwalt Klaus Hoffmann riet den Abgeordneten “dringend”, von einer Veröffentlichung des Protokolls Abstand zu nehmen. Wer dies tue, kommen in Konflikt mit dem Paragrafen 301 des Strafgesetzbuches (“Verbotene Veröffentlichung”).

Am Wochenende war bekannt geworden, dass im Zuge der Buwog-Ermittlungen ein Telefonat zwischen Ex-Kanzler Wolfgang Schüssel (V) und Grasser am 4. September 2010 von den Ermittlern abgehört und aufgezeichnet worden war. Dem U-Ausschuss liegt das Protokoll des Gesprächs vor. Schüssel hatte versucht, das Abhörprotokoll löschen zu lassen, und war dann wenig später von seinem Nationalratsmandat zurückgetreten. Schüssels Anwalt Werner Suppan betont, dass das Gespräch “keine Relevanz” für die Ermittlungen im Fall Grasser gehabt habe. Das Protokoll wurde mittlerweile auf Schüssels Antrag von den Behörden gelöscht.

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