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Fall Sofia: Lösung um Sorgerecht noch nicht in Sicht

Weiterhin Rechtsstreit um die kleine Sofia.
Weiterhin Rechtsstreit um die kleine Sofia. ©APA
Gut eine Woche nach der Gerichtsentscheidung im grenzüberschreitenden Sorgerechtsstreit um die kleine Sofia ist noch keine Annäherung der Ex-Partner für eine gütliche Lösung gelungen, teilten deren Rechtsanwälte mit.
Rechtsstreit nimmt kein Ende
Protest gegen Abschiebung

Das Ermittlungsverfahren gegen die Mutter wegen Kindesentführung sei indes im Gang, der Pflegschaftsakt werde geprüft, sagte Erich Habitzl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt.

“Der Kontakt zum Vater wurde noch nicht hergestellt, aber wir sind dabei”, so Rechtsanwältin Astrid Wagner. Sie vertritt die Mutter. Man sei an einer gütlichen Lösung sehr interessiert, aber “es ist schon viel Porzellan zerbrochen”. Dementsprechend gestalte sich die Kontaktaufnahme schwierig. Wagner stehe aber in regem Austausch mit dem gegnerischen Rechtsanwalt Robert Lackner.”Die Kommunikation zwischen Dr. Wagner und mir funktioniert sehr gut. Wir hoffen, das färbt auf unsere Mandanten ab”, sagte Lackner. Sein Mandant wolle aber weiterhin keine öffentliche Stellungnahme abgeben. Die Hoffnung auf eine gütliche Lösung sei klein, aber vorhanden, so der Rechtsanwalt.

Sorgerechtsstreit um Sofia

Das Sorgerecht für die im Dezember 2006 geborene Sofia wurde in sämtlichen Instanzen dem italienischen Vater zugesprochen. Die Eltern hatten mit der Kleinen bis Jänner 2008 in Norditalien zusammengelebt, als es zur Trennung kam. Kurz darauf flüchtet die Mutter mit dem Kind in ihre Heimat Österreich, angeblich vor ihrem gewalttätigen Lebensgefährten. Ein jahrelanger Sorgerechtsstreit entbrannte.

Die gerichtliche Vollzug der Rückführung von Sofia an ihren Vater hätte am 24. Juli erfolgen sollen: Als die Beamten an der Tür der Familie in NÖ läuteten, waren Mutter und Kind bereits untergetaucht – wie sich später herausstellte auf der spanischen Insel Gran Canaria. Indes kam es am 14. August zu einer Wende im Sorgerechtsstreit: Der mit der Rückführung des Mädchens nach Italien betraute Richter am Bezirksgericht Wiener Neustadt setzte die Vollstreckung aus. Die Obsorge-Entscheidung soll beim zuständigen Gericht in Venedig neu geprüft werden.

(APA)

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