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Fall Pistorius: Prozess geht in die zweite Runde

Gericht lässt Berufung im Fall Pistorius teilweise zu
Gericht lässt Berufung im Fall Pistorius teilweise zu ©AP
Der Prozess gegen den wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Jahren Haft verurteilten südafrikanischen Sprintstar Oscar Pistorius geht in die zweite Runde.

Die Richterin Thokozile Masipa gab am Mittwoch in Pretoria einem Berufungsantrag der Staatsanwaltschaft statt. Diese will durchsetzen, dass Pistorius im Zusammenhang mit der Tötung seiner Freundin Reeva Steenkamp wegen Mordes verurteilt wird.

In dem neuen Verfahren wird damit die Verurteilung des beinamputierten Sprinters wegen fahrlässiger Tötung überprüft werden. Das Strafmaß von fünf Jahren Haft, zu dem der 28-Jährige vor sieben Wochen verurteilt wurde, kommt im Berufungsverfahren jedoch nicht auf den Prüfstand.

Das oberste Berufungsgericht muss nun prüfen, ob mit dem Urteil wegen Totschlags das Gesetz korrekt angewendet wurde. Die Staatsanwaltschaft hatte mindestens 15 Jahre Gefängnis gefordert.

Pistorius zu fünf Jahren Haft verurteilt

Pistorius war Ende Oktober nach einem weltweit mit Spannung verfolgten Prozess wegen Totschlags zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Er könnte bereits nach zehn Monaten aus dem Gefängnis entlassen und unter Hausarrest gestellt werden. Der 28-Jährige hatte Steenkamp in der Nacht auf den Valentinstag 2013 in seinem Haus durch die geschlossene Toilettentür erschossen. Er beteuert, hinter der Tür einen Einbrecher vermutet und in Panik geschossen zu haben.

Urteil “schockierend unangemessen”

Bei der Anhörung zum Berufungsantrag am Dienstag hatte Chefankläger Gerrie Nel Masipas Urteil als “schockierend unangemessen” bezeichnet. Nach südafrikanischem Recht entscheidet die Richterin selbst, ob sie eine Berufung gegen ihr eigenes Urteil zulässt. (APA/dpa)

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