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Fall Mona S.: Haftfrage wird in Kürze entschieden

Die Frage, ob die seit einem Jahr in U-Haft sitzende Terrorverdächtige Mona S. (21) weiter im Gefängnis bleiben muss, wird sich in den kommenden Tagen entscheiden. Primär liegt nun der Ball bei der Staatsanwaltschaft Wien.

Ihr ist am Montag der jüngste Enthaftungsantrag des Verteidigers zur Stellungnahme vorgelegt worden. Sollte die Anklagebehörde zum Schluss kommen, dass die Inhaftierung nicht mehr dringend geboten ist, würde nach Informationen der APA das Straflandesgericht umgehend die Entlassung verfügen.

Falls die Staatsanwaltschaft auf Beibehaltung der U-Haft besteht, müsste die Haftfrage im Rahmen einer Haftprüfung geklärt werden, die binnen 14 Tagen ab Einbringung des Enthaftungsantrags stattzufinden hat. Das mit 3. September datierte Begehren ist am 5. September im Grauen Haus eingelangt.

Zuletzt hatten im Fall Mona S. namhafte Justizvertreter die Dauer der U-Haft als unverhältnismäßig bezeichnet und die Freilassung der Ehefrau des Islamisten Mohamed M. gefordert, der mit seinem “Drohvideo” Österreich und Deutschland zum Truppenabzug aus Afghanistan bewegen wollte, Terroranschläge während der Fußball-Europameisterschaft ankündigte und zur Teilnahme am Dschihad aufrief.

Der 22-Jährige wurde dafür im vergangenen März unter anderem wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung zu vier Jahren Haft verurteilt. Über seine Frau verhängte das Erstgericht im Wesentlichen deshalb 22 Monate, weil sie für ihren Mann Übersetzerdienste geleistet hatte. Unter Anrechnung der U-Haft hätte Mona S. mehr als die Hälfte der Strafe verbüßt und daher gute Aussichten auf eine bedingte Entlassung. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob allerdings Ende August ihr Urteil zur Gänze auf und ordnete einen zweiten Rechtsgang an.

Bis zum Prozess dürften noch Monate vergehen, und Experten wie der Wiener Strafrechtsprofessor Frank Höpfel halten es für unzulässig, Mona S. bis dahin in U-Haft zu behalten. Welcher Richter für Mona S. und die damit an sich verbundene Haftfrage zuständig ist, steht nach wie vor nicht fest. “Mit Zustellung der Entscheidung des OGH, die wir bisher nur aus den Medien bzw. in Form einer sogenannten vorläufigen Mitteilung kennen, und Rückübermittlung der Akten wird der zuständige Richter bestimmt”, gab Gerichtssprecher Christian Gneist auf APA-Anfrage bekannt.

Der OGH hatte am 27. August die Neudurchführung des Verfahrens angeordnet. Offenbar dauert es zwei Wochen, um die Dokumente per Boten wieder ins eine U-Bahnstation entfernt gelegene Erstgericht bringen zu lassen.

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