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Fall Mirel: Tod des kleinen Buben im Jahr 1999 bleibt Rätsel

Beim Prozess in Wien
Beim Prozess in Wien ©APA
Ein ungelöstes Rätsel bleibt die Frage, wer den im April 1999 in Wien im Alter von 13 Monaten gewaltsam ums Leben gekommen Mirel zu Tode gequält hat - und wird als solches in die Kriminalgeschichte eingehen. Ein mittlerweile 46 Jahre alter Mann, der im vergangenen Jahr im Straflandesgericht vom Vorwurf der tödlichen Kindesmisshandlung freigesprochen wurde, hat von der Justiz nichts mehr zu befürchten.
Ermittlungspannen im Fall
Kleinkind tot: Freispruch
Bilder vom Prozess
Angeklagter nicht geständig

Dabei hatte die Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch unmittelbar nach der Verhandlung Rechtsmittel angemeldet. Als das Urteil in schriftlicher Form vorlag, dürfte bei der Anklagebehörde jedoch ein Sinneswandel eingetreten sein.

Freispruch wurde rechtskräftig

Wie Recherchen der APA ergaben, wurde bereits Anfang Mai 2013 im Gerichtsakt vermerkt, die Staatsanwaltschaft habe ihre Nichtigkeitsbeschwerde “nicht ausgeführt”. Damit erlangte der Freispruch Rechtskraft. Die unmittelbare Täterschaft bleibt damit ungeklärt.

Kleinkind grausam misshandelt: Der Fall Mirel

Der kleine Mirel war nach einem wochenlangen Martyrium an den Folgen von 30 Knochenbrüchen und eines Gehirnödems im Preyer’schen Kinderspital gestorben. Das schwer misshandelte Kleinkind war von der Mutter in bereits bewusstlosem Zustand ins Krankenhaus gebracht worden. Jede ärztliche Hilfe kam zu spät. Die Mutter behauptete, ihr Kurzzeit-Freund, der sich nach dem Ableben des Babys ins ehemalige Jugoslawien absetzte, müsse ihr Kind geschlagen und gequält haben, während sie arbeiten ging.

Mutter als Beitragstäterin verurteilt

Die Justiz glaubte ihr, stellte sie wegen “Wegschauens” als Beitragstäterin zur Kindesmisshandlung vor Gericht und verhängte über die Frau fünf Jahre Haft. Ihrem als unmittelbaren Täter verdächtigen Ex-Freund kam man erst über 13 Jahre später auf die Spur, als es bei der Anklagebehörde zu einem Wechsel bei der für den Fall zuständigen Sachbearbeiterin kam.

Der neuen Staatsanwältin fiel auf, dass man nach dem Mann bis dahin nur mit einem nationalen Haftbefehl gesucht hatte, obwohl die Vermutung nahe lag, dass der 1998 im Zuge der Kriegswirren im ehemaligen Jugoslawien nach Österreich geflüchtete Kosovo-Albaner in seine Heimat zurückgekehrt war.

Angeklagter unter falschem Namen im Ausland

Nach Erlass eines internationalen Haftbefehls wurde der Mann nach kurzer Zeit in seinem Heimatdorf aufgespürt, wo er sich unter seinem richtigen Namen eine Existenz als Busfahrer aufgebaut und eine Familie gegründet hatte. Er wurde festgenommen, an Österreich ausgeliefert und im März 2013 freigesprochen, weil es für das Wiener Gericht keinen eindeutigen Beweis für seine Schuld gab.

Verhandlung: Diverse Pannen

Das lag nicht zuletzt daran, dass in dieser Verhandlung einige “Pannen” zutage traten, die man sich bei den Ermittlungen geleistet hatte. So wies der Gerichtsmediziner nach, dass rund die Hälfte der Verletzungen, die bei der Obduktion der Leiche gezählt wurden, Mirel zu einem Zeitpunkt zugefügt worden waren, als der verdächtige Kosovo-Albaner noch gar nicht mit der Mutter zusammenlebte.

Überdies waren gegen die Frau, die aus einer vorangegangenen Ehe vier Kinder hatte, bereits ab 1995 Vorwürfe in Richtung Vernachlässigung der Obsorge und Körperverletzung zulasten ihrer Kinder aufgetaucht.

Versäumnis: Keine DNA-Untersuchung

Zudem wurden ein blutiger Männer-Slip sowie ein Strampelanzug und ein Babypyjama mit Blutflecken, die bei einer Hausdurchsuchung in der Wohnung der Mutter gefunden wurden, nicht auf DNA-Spuren untersucht oder zumindest aufbewahrt, um sie zu einem späteren Zeitpunkt einer Analyse unterziehen zu können.

(apa/red)

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