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Fall Maurer: Wiener Craft-Beer-Shop ruft "Privatfahndung" aus

Der Craft-Beer-Shop-Besitzer sorgt mit einer "privaten Fahndung" für Aufsehen.
Der Craft-Beer-Shop-Besitzer sorgt mit einer "privaten Fahndung" für Aufsehen. ©pixabay.com
Ein Wiener Bierlokalbetreiber veröffentlichte auf seiner Website Kamerabilder mit Personen, die angeblich Vandalismus gegen sein Lokal begangen hätten. Nun prüft die Datenschutzbehörde den Vorfall.

Eine "Privatfahndung" auf der Website eines Wiener Bierlokalbetreibers, der durch die Klage gegen die Grüne Sigrid Maurer bekannt wurde, sorgt für Aufregung: Auf der Homepage wurden Fotos aus einer Überwachungskamera veröffentlicht, auf denen Personen zu sehen sind, die angeblich Diebstahl bzw. Vandalismus begangen hätten. Nun prüft die Datenschutzbehörde, wurde der APA am Mittwoch bestätigt.

Matthias Schmidl, stellvertretender Leiter der Datenschutzbehörde (DSB), wollte keine sofortige Einschätzung zu dem Fall vornehmen. Das "Suchen und Fahnden" sehe Schmidl jedoch im Allgemeinen als Behördensache. "Wir werden das intern prüfen." Ein Verfahren werde dann angestrengt, "wenn wir der Ansicht sind, dass eine Datenschutzverletzung vorliegt", meinte Schmidl.

Mehrere Rechtsverletzungen könnten Vorliegen

Nach Ansicht von Rechtsexperten könnten zudem mehrere Rechtsverletzungen vorliegen. Zunächst stelle sich die Frage, ob die Videokamera überhaupt legal angebracht sei, sagte Anwalt Michael Pilz am Mittwoch im Gespräch mit der APA. Nach seiner Einschätzung handle es sich angesichts der auf der Website veröffentlichten Bilder nämlich um eine "private Überwachung öffentlicher Flächen".

Das Erheben bzw. die Verarbeitung personenbezogener Daten ohne Einwilligung sei laut Experten unzulässig. Weiters müsse geprüft werden, ob es eine Verletzung von Informationspflichten gebe, etwa ein Schild, auf dem explizit über die Videoüberwachung informiert wird.

Nur abgebildete Personen können klagen

Die Bildveröffentlichung selbst sei eine "unverrückbare" Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten nach Paragraf 78 des Urheberrechtsgesetzes, meinte Pilz. "Eine Rechtsfolge könnten nur die abgebildeten Personen ziehen." Werden die Abgebildeten mit einer Täterschaft verbunden, könnte das strafrechtliche Relevanz haben, da eine Verleumdung (Paragraf 297 StGB) vorliegen könnte. Über einem Bild eines jungen Mannes ist etwa zu lesen: "Hallo Dieb! Du wurdest beim Diebstahl gefilmt!"

Da die Personen identifizierbar sind und eines Vergehens beschuldigt werden, liege eine Verletzung von Paragraf 7a Mediengesetz (Schutz vor Bekanntgabe der Identität in besonderen Fällen) vor, denn es bestehe kein öffentliches Interesse an der Identität der Abgebildeten. Die Betroffenen hätten Anspruch auf eine Geldbuße. Pilz sieht eine "klare Verletzung des Rechts der betroffenen Personen" und betonte: "Die Datenschutzbehörde muss hier tätig werden."

Anwalt weiß von nichts

Der Bierlokalbetreiber wollte am Mittwochnachmittag auf Anfrage der APA keine Stellungnahme abgeben und verwies auf seinen Anwalt Adrian Hollaender. Diesem sei der Inhalt der Homepage nicht bekannt, sagte er zur APA.

Der Besitzer des Wiener Biergeschäftes hatte Maurer geklagt, nachdem sie dem Mann Ende Mai 2018 über Soziale Medien öffentlich vorgeworfen hatte, sie sei von ihm in einer privaten Facebook-Nachricht obszön beschimpft und belästigt worden. Maurer wurde deshalb in erster Instanz wegen übler Nachrede verurteilt. Im März wurde das Urteil aufgehoben und ein neues Verfahren angeordnet, der Prozess wird am 16. September wiederholt.

(APA/red)

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