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Fall Maddie - Nach Zeugenaufruf bisher kein Durchbruch absehbar

Hat Christian B. Maddie McCann entführt und getötet?
Hat Christian B. Maddie McCann entführt und getötet? ©APA
Es gab Schlagzeilen und viele Hinweise - aber auch drei Tage nach der Bekanntgabe der Mordermittlungen gegen einen Deutschen im Fall des seit 13 Jahren verschwundenen Mädchens Maddie sind weitere Details nicht bekannt. Die Verteidiger des Verdächtigen wollten sich zunächst nicht äußern. Bekannt wurde aber, dass Zusammenhänge zu einem Fall in Sachsen-Anhalt geprüft werden.
Hier lebte der mutmaßliche Täter
Immer mehr Details über Christian B.
Staatsanwaltschaft geht vom Tod Maddies aus

Braunschweig/Wiesbaden. Der aufsehenerregende Zeugenaufruf zur verschwundenen Maddie am Mittwochabend in der ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY... ungelöst" nährt die Hoffnung, den Fall doch noch lösen zu können. Das damals dreijährige britische Mädchen Madeleine McCann war am 3. Mai 2007 aus einer Appartementanlage im portugiesischen Ferienort Praia da Luz verschwunden. Die Ermittler vermuten, dass der 43-jährige deutsche Christian B. das Mädchen entführte und umbrachte. Es gibt viele Hinweise, aber die Beweiskette ist nicht geschlossen. "Für einen Haftbefehl oder eine Anklage reicht es noch nicht aus", sagte Hans Christian Wolters von der Staatsanwaltschaft Braunschweig am Freitag.

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Verdächtiger wegen Sexualstraftaten an Kindern vorbestraft

Das Bundeskriminalamt (BKA) und die Staatsanwaltschaft Braunschweig hatten am Mittwoch überraschend bekanntgegeben, dass der 43-Jährige in dem Fall unter Mordverdacht steht. Er ist mehrfach wegen Sexualstraftaten auch an Kindern vorbestraft und sitzt derzeit in Kiel eine Haftstrafe ab, die das Amtsgericht Niebüll 2011 gegen ihn verhängt hatte. Dabei ging es um den Handel mit Betäubungsmitteln.

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Parallel ist wegen Vergewaltigungsvorwürfen gegen ihn Untersuchungshaft angeordnet. Zuletzt verurteilte ihn das Landgericht Braunschweig am 16. Dezember 2019 wegen schwerer Vergewaltigung unter Einbeziehung früherer Strafen zu sieben Jahren Haft. Er hatte 2005, rund eineinhalb Jahre vor dem Verschwinden Maddies, in Praia da Luz eine damals 72-jährige Amerikanerin vergewaltigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision liegt beim Bundesgerichtshof.

Christian B. war 30 als Maddie verschwand

Als Maddie in Praia da Luz an der Algarve verschwand, war der Mann 30. Er hielt sich zwischen 1995 und 2007 regelmäßig in der Region auf, einige Jahre davon in einem Haus zwischen Lagos und Praia da Luz. Sowohl in Deutschland als auch Portugal wurde er mehrmals straffällig. Laut "Spiegel" weist das Strafregister des Mannes insgesamt 17 Einträge auf.

Die Ermittler schließen weitere bisher unbekannte Straftaten des Mannes nicht aus. Die Staatsanwaltschaft Stendal prüft mögliche Parallelen zwischen dem Fall Maddie und einem Fall in Sachsen-Anhalt. Dort verschwand am 2. Mai 2015 das fünfjährige Mädchen Inga aus Schönebeck. Es werde nach Anhaltspunkten für Zusammenhänge zum Fall Inga gesucht, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Kriminalistik-Experte: Auch kleinste Spuren können helfen

Bei der Suche nach einem Straftäter können laut dem Kriminalistik-Experten Bernd Fuchs auch die kleinsten Spuren nach Jahren noch zur Lösung des Falles beitragen. "Da ist jede Dienststelle gut beraten, die Asservate gut aufzubewahren", sagte der Chefredakteur der Fachzeitschrift "Kriminalistik" und ehemalige Kriminaldirektor der Deutschen Presse-Agentur. Gerade mit den Fortschritten in der DNA-Technik täten sich ungeahnte Möglichkeiten auf.

Ermittlungsakten nach Kapitalverbrechen bleiben lange offen

Entscheidend sei aber auch, welche Ermittlungsmethoden das Gesetz den Ermittlern erlaube. In Österreich etwa sei es - im Gegensatz zu Deutschland - erlaubt, Mautdaten für polizeiliche Ermittlungen auszuwerten. Dies hatte zum Beispiel im Jahr 2017 dazu beigetragen, dass ein rumänischer Fernfahrer als Mörder einer 27-jährigen Joggerin aus Baden-Württemberg überführt werden konnte. Drei Jahre zuvor soll er in Österreich eine 20-jährige Französin ermordet haben.

Bei Kapitalverbrechen wie Mord, Totschlag oder schwerem Raub mit Todesfolge würden die Ermittlungsakten auch nach Jahren nicht geschlossen, erklärt Fuchs. Die alten Erkenntnisse müssten immer wieder neu bewertet werden. "Bei Fällen mit vermissten Personen zum Beispiel wird das abgeglichen mit unbekannten Toten, die in der Zwischenzeit gefunden wurden." Doch gerade bei unbekannteren Fällen, die nicht so stark im Focus der Öffentlichkeit stünden, sei manchmal ein besonderer Ehrgeiz seitens der Ermittler nötig, um dem Täter letztlich auf die Schliche zu kommen.

(dpa/APA)

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