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Fall Kührer: Angeklagter zu lebenslanger Haft verurteilt

Geschworene entschieden mit 7:1 Stimmen
Geschworene entschieden mit 7:1 Stimmen ©APA
Im Fall Julia Kührer ist der Angeklagte am Dienstag am Landesgericht Korneuburg des Mordes schuldig gesprochen und zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
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Leiche von Julia Kührer gefunden

Die Geschworenen entschieden mit 7:1 Stimmen, im Fall der Suchtgiftweitergabe mit 8:0. Auf dem Grundstück des Ex-Videothekbesitzers (51) war im Juni 2011 die verbrannte Leiche der fünf Jahre zuvor aus Pulkau im Weinviertel verschwundenen 16-Jährigen gefunden worden. Er beteuerte in seinen letzten Worten vor der Urteilsberatung, dem Mädchen nichts angetan zu haben. Die Anklage hatte sich auf Indizien und Gutachten gestützt, die Staatsanwalt Christian Pawle in seinem Schlussvortrag darlegte.

Einziger Milderungsgrund war die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten. Als erschwerend bezeichnete Richter Helmut Neumar in seiner Urteilsbegründung das abstoßende, pietätlose Verhalten nach der Tat (die Tote war in eine Decke gewickelt in Brand gesetzt worden, Anm.). Julia Kührer sei im sehr jungen Alter auf gewaltsame Weise zu Tode gekommen, sagte Neumar. Die Familie hatte nicht einmal die Möglichkeit, zu trauern, sie habe um ihr Schicksal gezittert und gebangt, und ganz Österreich mit, verwies Neumar auf die Vorstellung, was alles passieren kann, wenn eine 16-Jährige nicht von der Schule heimkommt. Diese psychische Belastung und die Qualen der Familie seien bei der Strafbemessung berücksichtigt worden.

Urteil nicht rechtskräftig

Das Urteil der Geschworenen, das der Angeklagte regungslos entgegennahm, ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Farid Rifaat meldete Nichtigkeit und Berufung an.

Im Anschluss zeigte sich der Anwalt enttäuscht über den Prozessausgang bzw. auch über die für einen derart komplexen Fall doch relativ kurze Beratungsdauer. Er hätte gemeint, dass die Mordfrage doch eine längere Diskussion erfordert hätte. Dass die Laienrichter in der Frage der Suchtgiftweitergabe (“Crystal Meth”) einstimmig entschieden, überrasche ihn, hier hätte er einen “glatten Freispruch” erwartet. Er glaube, dass die Geschworenen “überfordert” waren und eventuell auch das Bauchgefühl eine Rolle gespielt habe – der Angeklagte habe nicht sehr sympathisch gewirkt.

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