Roland T. bleibt vorerst weiter in U-Haft. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 17-Jährigen insgesamt vier vollendete und zwei versuchte Einbrüche zur Last, die er zur Verschaffung einer fortlaufenden Einkommensquelle großteils mit jenem 28 Jahre alten Rumänen begangen haben soll, der ihn und Florian P. auch zu jenem Supermarkt chauffiert haben dürfte, wo es dann zum tödlichen Schuss kam. Im Fall eines Schuldspruchs drohen dem Burschen bis zu fünf Jahre Haft sowie der Widerruf einer offenen Bewährungsstrafe aus einer vorangegangenen Verurteilung.
Ebenfalls teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen Diebstahl durch Einbruch legt die Anklagebehörde dem 28-jährigen Rumänen zur Last. Fünfmal soll dieser mit Roland T. tätig geworden sein, drei weitere Male ohne dessen Mitwirkung. Dem Erwachsenen droht eine Freiheitsstrafe von bis bis zu zehn Jahren.
Der 17-Jährige, der seit dem Vorfall am 5. August in Untersuchungshaft sitzt, könnte nun um eine Vorverlegung seiner dritten Haftprüfungsverhandlung ansuchen. Diese ist an sich für den 19. November vorgesehen. Der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr sei mit der Anklageerhebung “grundsätzlich hinfällig”, sagte der Gerichtssprecher. Tatbegehungsgefahr werde aber weiterhin angenommen, so Mischer.