Der zum Zeitpunkt des Verschwindens des Mädchens noch minderjährige 21-Jährige wurde freigelassen.
Die Entscheidung fiel gegen 20.00 Uhr. Die Verdunkelungsgefahr, die bereits zu den Hausdurchsuchungen und Festnahmen geführt hat, bleibe gegen die 27-Jährige und den 26-Jährigen aufrecht, hieß es seitens der Staatsanwaltschaft. Laut Sprecher Friedrich Köhl habe nun – morgen oder übermorgen – das Gericht über den Antrag auf Verhängung der U-Haft zu befinden. Im Zuge der weiteren Erhebungen sollen zunächst zahlreiche Hinweise aus der Bevölkerung überprüft werden.
Die Vernehmungen durch Beamte des Bundeskriminalamts hatten den ganzen Tag angedauert. Laut Karl Schober, Leiter der Staatsanwaltschaft Korneuburg, galt es u.a., Übereinstimmungen oder Widersprüche in den Aussagen der Frau und der zwei Männer abzuklären. Die Ermittlungen gingen weiterhin in Richtung Freiheitsentziehung bzw. Beitragstäterschaft durch Zurückhaltung von Informationen.
Die damals 16 Jahre alte Schülerin ist seit dem 27. Juni 2006 aus ihrer Heimatstadt im Weinviertel abgängig. Seit März geht das Bundeskriminalamt dem Fall im Rahmen eines Cold Case Managements wieder intensiv nach. Im Zuge der neu aufgerollten Erhebungen stellte sich heraus, dass das Mädchen an jenem Tag nach der Heimfahrt mit dem Schulbus noch um 13.30 Uhr am Hauptplatz in Pulkau mit drei Jugendlichen gesehen worden war, die aus einem silbernen Auto gestiegen waren.