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Fall Jaqueline: Eltern schuldig

Im so genannten Fall Jaqueline hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in nichtöffentlicher Sitzung die Schuldsprüche für die Eltern der mittlerweile Zwölfjährigen bestätigt.

Der leibliche Vater und die Stiefmutter des Mädchens waren Ende Februar im Wiener Landesgericht wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs, Kindesmisshandlung, absichtlicher schwerer Körperverletzung mit Dauerfolgen und Freiheitsentziehung zu jeweils 15 Jahren Haft verurteilt worden.

„Offen“ sind damit nur mehr die Berufungen gegen die Strafhöhe, über die der OGH nicht absprach. Er wies diese zur weiteren Behandlung dem Wiener Oberlandesgericht (OLG) zu, das nun klären muss, ob es bei der Höchststrafe für den 28-jährigen Mann und seine um ein Jahr jüngere Ehefrau bleibt. Es gibt dafür bereits einen Termin. „Das Rechtsmittelverfahren findet am 14. November statt“, teilte OLG-Sprecher Anton Sumerauer auf APA-Anfrage mit.

Die kleine Jaqueline war von ihren Eltern wochenlang gefoltert worden, nachdem sie im August 2003 von ihrem Vater von den in Serbien lebenden Großeltern zurück nach Wien geholt worden war. Mit dessen zweiter Frau und drei Stiefgeschwistern kam sie in einer Wohnung in Floridsdorf unter. Dort dürfte spätestens Anfang November ihr Martyrium begonnen haben.

Am 28. November 2003 wurde Jacqueline mit einem Schädelbruch und einem tiefen, bis an den Knochen reichenden Schnitt im Unterarm ins Spital einliefert. Die Ärzte stellten weitere, länger zurück reichende Verletzungen fest, darunter Verbrennungen dritten Grades. Neun Prozent ihrer Körperoberfläche waren verbrannt. Man hatte sie mit einem erhitzten Löffel und einem heißen Bügeleisen malträtiert. Die Kinderpsychologin Angelika Göttling bezeichnete das Mädchen in ihrem gerichtlichen Gutachten wörtlich als „Folteropfer“.

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