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Fall Cheibani W.: Witwe will Entschuldigung

Cheibani Wague &copy APA
Cheibani Wague &copy APA
Nachdem der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) jene Amtshandlung als rechtswidrig verurteilt hat, bei der Cheibani Wague am 15. Juli 2003 im Stadtpark ums Leben gekommen ist, verlangt nun seine Witwe eine Entschuldigung der Republik Österreich.

Innenministerin Liese Prokop (V) und der Wiener Polizeipräsident Peter Stiedl sollten „ihre Verantwortung wahrnehmen“, fordert Nadja Lorenz, die Anwältin der Witwe. „Es wird Zeit, dass festgestellt wird, dass die Amtshandlung nicht wunderbar und in Ordnung war“, meinte Lorenz am Freitag im APA-Gespräch unter Anspielung auf den ehemaligen Innenminister Ernst Strasser (V), der seinerzeit vorschnell behauptet habe, diese wäre „angemessen und ausbildungsgemäߓ erfolgt.

Die Witwe werde im Hinblick auf die Feststellungen des VwGH auf jeden Fall auf der Erstattung der Überführungs- und Begräbniskosten – Wague wurde in seiner Heimat in Mauretanien bestattet – sowie „einem gewissen Trauer-Schmerzengeld“ bestehen, kündigte Lorenz an. Sollte ihr das nicht im gegen die sechs betroffenen Polizisten, einen Notarzt und drei Sanitäter anhängigen Strafprozess zugesprochen bzw. von der Finanzprokuratur nicht zugestanden werden, will die Frau ein Schmerzengeld von 10.000 Euro einklagen – ob im Amtshaftungsweg oder konkret von den Beamten, ist noch offen.

Unterhaltsklage wird es entgegen der Meldung einer Wiener Tageszeitung jedoch keine geben. „Die Witwe verfügt über ein eigenes Einkommen, daher steht das gar nicht zur Debatte“, betonte Lorenz.

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