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Fall Cheibani W: Arbeitsgruppe eingesetzt

Im Fall Cheibani W. soll eine Arbeitsgruppe die allgemeinen Richtlinien für die Exekutive bei derartigen Amtshandlungen überprüfen und Verbesserungsvorschläge erarbeiten.

Im Fall des unter aufklärungsbedürftigen Umständen im Wiener Stadtpark zu Tode gekommenen Mauretaniers Cheibani W. soll eine Arbeitsgruppe die allgemeinen Richtlinien für die Exekutive bei derartigen Amtshandlungen überprüfen und Verbesserungsvorschläge erarbeiten. Das ist das wichtigste Ergebnis der Sondersitzung des Menschenrechtsbeirats, der sich heute, Dienstag, Nachmittag mit dem Fall in Wien auseinander setzte. „Es ist damit zu rechnen, dass es bis Jahresende dauern wird, bis mit Ergebnissen der Arbeitsgruppe zu rechnen ist“, sagte der Vorsitzende des Beirats, Erwin Felzmann, zur APA.

Zudem hat der Beirat eine formelle Empfehlung an Innenminister Ernst Strasser (V) beschlossen, dass dieser klarstellen soll, dass dem Gremium auch in Fällen Akteneinsicht gewährt werden soll, in denen auf gerichtlichen Auftrag ermittelt wird. Der Hintergrund: Das Büro für interne Angelegenheiten (BIA) vertritt in Zusammenhang mit der Causa Cheibani W. die Rechtsmeinung, dass dem Beirat bei Ermittlungen über gerichtlichen Auftrag keine Akteneinsicht zu gewähren ist.

„In der Empfehlung ist außerdem festgehalten, dass der Innenminister – wenn er die Rechtsmeinung vertritt, dass dem Beirat in solchen Fällen keine Akteneinsicht zukommt -, in Zusammenarbeit mit dem Justizministerium eine Initiative zu einer entsprechenden Gesetzesänderung setzen soll. Die Rechtslage ist nämlich durchaus umstritten“, sagte Felzmann.

Unterdessen berichtet die Wiener Stadtzeitung „Falter“ in ihrer morgen, Mittwoch, erscheinenden Ausgabe, dass die Wiener Rechtsanwältin Nadja Lorenz, die Cheibani W.’s Witwe vertritt, den Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) mit dem Fall betraut hat. Der Schriftsatz ist demnach in der vergangenen Woche beim UVS eingetroffen. „Die von den Sicherheitswachebeamten geschilderte und am Video ersichtliche Bodenfixierung des W. war in ihrer Gesamtheit, der Art und Weise und in ihrer Dauer keineswegs verhältnismäßig und daher ursächlich für den Tod des W.“, zitiert der „Falter“ aus dem Papier.

Darüber hinaus sei eine Dienstanweisung des Innenministeriums missachtet worden, heißt es in dem Bericht weiter. In dem Zusammenhang zitiert der „Falter“ auch aus einer internen „Dienstvorschrift“ an die Bundespolizeidirektionen zum Thema Fesselungen in Bauchlage: „Dabei ist insbesondere auf (…) die Gefahr einzugehen, dass es bei Fixierung einerseits infolge des erhöhten Sauerstoffbedarfs und andererseits durch die eingeschränkte Atembeweglichkeit zu Sauerstoffmangelzuständen mit narkoseähnlichen Erregungszuständen kommen kann, die jedoch nicht unbedingt als Aggressionshandlung fehlgedeutet werden dürfen.“

Innenministeriumssprecher Rudolf Gollia bestätigte die Existenz einer entsprechenden Dienstvorschrift. Der Erlass datiere aus dem Jahr 2000 und betreffe die Aus- und Fortbildung. Konkret befasst sich der Erlass mit der „einsatzbezogenen Körperkraft“. Neben der zitierten Warnung werden Erste-Hilfe-Schulungen „betreffend Bewusstseins-, Atmungs- und Kreislaufkontrolle“ empfohlen.

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