Die Ärztekammer für Vorarlberg hat im Fall Cain wegen des Verdachts der Verletzung des Datenschutzes Anzeige gegen unbekannt erstattet.
Gesundheitsdaten des tatverdächtigen Serben seien weitergegeben worden und an die Öffentlichkeit gelangt, man sehe darin einen Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht, so die Ärztekammer laut einem Bericht von “ORF Radio Vorarlberg“. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch bestätigte das Eingehen der Anzeige. Die Polizei sei mit Ermittlungen beauftragt, ein Ergebnis liege noch nicht vor.
Medien berichteten im Zuge der öffentlichen Diskussion über die Invaliditätspension des Tatverdächtigen über eine Muskelschwächekrankheit des Mannes. Laut dem Bericht ist man bei der Ärztekammer bestürzt über die Weitergabe dieser persönlichen Gesundheitsdaten. Jeder Bürger habe ein Recht auf die Verschwiegenheit des Arztes, auch mögliche Straftäter. Solange diese Daten nicht besser geschützt würden, sehe man die Patientenrechte auch durch die Einführung der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) bedroht. (APA)