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Fall Cain: Milosav M. bleibt in U-Haft

©VOL.at/Philipp Steurer
Feldkirch - Oberlandesgericht wies Haftbeschwerde des Beschuldigten ab.
Alles zum Fall Cain
Verfahren zieht sich hin
Beschuldigter fordert Entlassung

Der 26-jährige Serbe Milosav M., der im Jänner den dreijährigen Sohn seiner Lebensgefährtin totgeprügelt haben soll, bleibt in Untersuchungshaft. Das Oberlandesgericht Innsbruck hat eine Haftbeschwerde des Beschuldigten abgewiesen, wie der Sprecher des LG Feldkirch, Reinhard Flatz, auf VN-Anfrage bestätigte. Das OLG habe die Fortsetzung der U-Haft angeordnet. Spätestens am 5. September werden die Haftvoraussetzungen erneut geprüft. Das Verfahren gegen den fünffach Vorbestraften zieht sich unterdessen weiter hin. Wie berichtet, wehrt sich der Verfahrenshelfer des Beschuldigten gegen die Bestellung von Reinhard Haller als Gutachter. Er bezweifelt die Unabhängigkeit des renommierten Gerichtspsychiaters. Auch Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft hat der Anwalt angezeigt. Er wirft den Anklägern Amtsmissbrauch vor und sieht die Rechte seines Mandanten verletzt.

(VN)

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