Die Ermittlungen hätten acht Monate gedauert, so Ulrich. Man habe sich mit zahlreichen Akten der in den Fall involvierten Stellen befasst, diese geprüft und auch Einvernahmen durchgeführt. Hinsichtlich des Vorwurfs des Amtsmissbrauchs habe man jedoch keinen wissentlichen Befugnismissbrauch feststellen können. Bezüglich der Anzeige wegen des Quälens oder Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen hätte sich ebenfalls kein Verdacht ergeben, erklärte der Sprecher. Die Behörden hätten aufgrund der vorliegenden Informationen keine Gefahr für das Kind erkennen können.
Der dreijährige Cain war am 8. Jänner 2011 in einer Bregenzer Wohnung tot aufgefunden worden, nachdem der Lebensgefährte der Mutter (26) die Rettung alarmiert hatte. Das Kind soll von dem Mann zu Tode geprügelt worden sein.
Die Staatsanwaltschaft Feldkirch ermittelt weiter wegen Mordes gegen den Tatverdächtigen. Noch fehlt etwa ein psychiatrisches Gutachten, das klären soll, ob der 26-Jährige zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war und ob die Voraussetzungen für eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher vorliegen. Die Expertise wird von Gerichtspsychiater Reinhard Haller erstellt, gegen dessen Einsatz sich der Pflichtverteidiger des Beschuldigten, Edgar Veith, mit einer Beschwerde erfolglos wehrte. Er lehne Haller ab, weil dieser bereits öffentlich von Mord gesprochen habe, argumentierte Veith.