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Fall Cain: Expertenkommission schloss Arbeit ab

Die Tragödie um den kleinen Cain erschütterte Anfang 2011 das ganze Land.
Die Tragödie um den kleinen Cain erschütterte Anfang 2011 das ganze Land. ©Dietmar Stiplovsek
Bregenz - Die nach dem gewaltsamen Tod des dreijährigen Cain vom Land Vorarlberg eingerichtete Expertenkommission hat ihre Arbeit abgeschlossen.
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Der tragische Fall Cain

Die 14 erarbeiteten Empfehlungen zur Verbesserung des Jugendwohlfahrtssystems wurden umgesetzt, schreibt die Kommission in ihrem 68-seitigen Abschlussbericht. Dadurch sei “eine Vielzahl von organisatorischen, personellen und rechtlichen Grundlagen geschaffen worden, um den Herausforderungen und Ansprüchen einer zeitgemäßen Kinder- und Jugendhilfe gerecht zu werden”, heißt es darin.

Empfehlungen der Kommission

Zu den Empfehlungen gehörte etwa die Einrichtung eines Kompetenzzentrums für Kinderschutz, das im November seine Arbeit aufgenommen hat. Weiters können nun Mitarbeiter der Jugendwohlfahrt bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung Einträge im kriminalpolizeilichen Aktenindex (KPA), in der Gewaltschutzdatei und im Melderegister abfragen. Zudem wurde eine Frist von vier Wochen festgelegt, innerhalb der die Polizei im Gefährdungsfall Anfragen der Jugendwohlfahrt zu erledigen hat.

Neues Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013

In Vorarlberg wird außerdem voraussichtlich im Frühjahr 2013 ein neues Kinder- und Jugendhilfegesetz in Kraft treten. Dieses Gesetz wurde von der fünfköpfigen Expertenkommission ebenfalls gutgeheißen.

Der damals dreijährige Cain ist Anfang 2011 vom Lebensgefährten seiner Mutter offenbar zu Tode geprügelt worden. Der Mann wurde im vergangenen April nicht rechtskräftig zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. (APA)

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