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Fall Bakary J.: Wohnung von Folteropfer wurde angeblich durchwühlt

Fall Bakary J. - Wohnung von Folteropfer soll durchwühlt worden sein
Fall Bakary J. - Wohnung von Folteropfer soll durchwühlt worden sein ©APA (Sujet)
Angebliche Polizisten dürften Ende April offenbar die Wohnung des Folteropfers Bakary J. durchwühlt haben. Peter Jedelsky von der Wiener Polizei bestätigte am Dienstag einen Bericht des ORF-TV-Magazins "Thema" dahingehend, dass Bakary J. am 21. April in eine Polizeiinspektion kam und dies den Beamten mitteilte.
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Anwalt erstattet Anzeige

Nun ermittle eine Außenstelle des Landeskriminalamtes wegen Amtsanmaßung, sagte Jedelsky. Dem Bericht zufolge war Bakary J., der am 7. April 2006 von Polizisten in einer Lagerhalle schwer misshandelt wurde, nicht zuhause, als vier Männer bei seiner Wohnung auftauchten. Einem Freund von Bakary J. gegenüber sollen sie sich als Polizisten in zivil ausgegeben haben, ohne einen Ausweis oder Durchsuchungsbefehl herzuzeigen, und Bakary J.’s Wohnung durchwühlt haben.

Bakary J. ging zur Polizei

Bakary J. ging daraufhin zu einer Polizeiinspektion und machte eine Mitteilung. Anzeige sei aber nicht erstattet worden. Jedelsky sagte, man sei noch am Recherchieren, was da wirklich passiert sei. Bisher habe man dazu keine polizeiliche Amtshandlung gefunden. Bakary J.’s Anwalt Nikolaus Rast habe am 11. Mai eine Anfrage zu dem Vorfall gestellt.

In dem “Thema”-Bericht wurde auch thematisiert, dass die Wohnungstür des Folteropfers verklebt wurde. Dazu gebe es “zwei Anzeigen gegen unbekannte Täter wegen Sachbeschädigung”, sagte Jedelsky.

Ex-Polizisten fordern Verfahren

Vier WEGA-Beamte waren nach der Tat in einer Brigittenauer Lagerhalle wegen Quälens eines Gefangenen rechtskräftig verurteilt worden, drei hatten die Tat verübt und wurden aus dem Polizeidienst entfernt. Der vierte stand vor der Halle Schmiere. Bakary J. erhielt von der Finanzprokuratur eine finanzielle Wiedergutmachung von 110.000 Euro für die erlittene Tortur. In einer gegen die Republik gerichteten Amtshaftungsklage fordert sein Anwalt Nikolaus Rast weitere 375.000 Euro und eine monatliche Pension von 1.000 Euro.

Die drei Ex-Polizisten streben nun eine Wiederaufnahme des Verfahrens an und haben ihre damals abgelegten Geständnisse widerrufen, weil sie dazu von ihrem Arbeitgeber gedrängt worden seien. Im Gegenzug sei ihnen damals eine milde Bestrafung versprochen worden. Rast wirft ihnen finanzielle Motive vor, weil sie Angst vor Regressforderungen des Staates hätten. Eine Entscheidung über den Wiederaufnahmeantrag gibt es noch nicht.

(APA)

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