AA

Fall Aslan G.: Auslieferungshaft für mutmaßlichen Serienmörder abgelaufen

Aslan G. (R) und ein Justizwachebeamter beim Prozess in Wien.
Aslan G. (R) und ein Justizwachebeamter beim Prozess in Wien. ©APA
Der Fall Aslan G. beschäftigt die Wiener Justiz bereits seit einem Jahr. Die russischen Behörden haben  die Auslieferung des angeblichen Serienmörders beantragt. Die Frist dafür lief jedoch nun aus.
Auslieferung für zulässig erklärt
Festnahme in Wien

Der 45-Jährige befindet sich mittlerweile aber nicht mehr in Auslieferungshaft. Diese ist nämlich auf ein Jahr begrenzt, und diese Frist ist vor wenigen Stunden abgelaufen. Auf freien Fuß wurde der Mann, dem im Auslieferungsbegehren Anstiftung zu sechsfachem Mord angelastet wird, aber nicht gesetzt.

Nachdem der für das russische Ersuchen zuständige Wiener Richter gemäß § 29 Abs 6 Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz (ARHG) die Auslieferungshaft per Beschluss aufgehoben hatte, wurde Aslan G. von einem anderen Richter in Übergabehaft genommen – “nahtlos”, so Christina Salzborn, die Sprecherin des Straflandesgerichts.

Angeblich Boss von Mafia-Bande

Basis für die weitere Anhaltung des 45-Jährigen, bei dem es sich um den Chef einer Mafia-Bande handeln soll, dem insgesamt an die 60 Kapitalverbrechen zugeschrieben werden, ist skurrilerweise ein gefälschter Ausweis. Einen solchen soll Aslan G. in Bulgarien verwendet haben, weswegen die Behörden in Sofia Österreich um Überstellung des Mannes zum Zwecke der Strafverfolgung bitten.

Das Straflandesgericht erklärte die Übergabe für zulässig, wogegen die Rechtsvertreter des 45-Jährigen Beschwerde eingelegt haben. Sie behaupten, ihr Mandant wäre in Bulgarien für das Urkundendelikt bereits abgeurteilt worden. Aslan G. konnte jedoch kein schriftliches Urteil vorlegen und dem Vernehmen nach auch nicht den Tag seiner Verurteilung nennen, und außerdem soll er seinen Angaben zufolge drei Jahre bedingt ausgefasst haben, obwohl die bulgarische Rechtsordnung maximal zwei Jahre für den Gebrauch gefälschter Ausweise vorsieht.

Überstellung nach Bulgarien

Die Anwälte des Mannes haben unterdessen mehrere Zeugen nominiert, die ihrer Darstellung zufolge bestätigen können, dass das bulgarische Verfahren bereits erledigt wurde und eine Überstellung ihres Mandanten daher dem Doppelbestrafungs-Verbot widerspräche. Mit der Beschwerde gegen die erstinstanzlich genehmigte Überstellung nach Sofia muss sich nun das Wiener Oberlandesgericht (OLG) auseinandersetzen.

Die bulgarischen Behörden traten in dieser Sache übrigens erst auf den Plan, nachdem sich abzuzeichnen begann, dass die von Russland betriebene Auslieferung nicht so einfach über die Bühne gehen wird. Kurz vor Weihnachten wurde diese vom OLG vorerst abgeblasen und dem Erstgericht weitere Erhebungen aufgetragen, nachdem bekannt geworden war, dass sich Russland in einer anderen, im August 2015 abgewickelten Auslieferungssache nicht an von der Moskauer Generalstaatsanwaltschaft garantierte Zusicherungen gehalten haben dürfte. Die Anwälte von Aslan G. vermuten daher, dass hinter dem bulgarischen Vorbringen in Wahrheit russische Interessen stecken könnten. Unabhängig davon sprechen sie sich grundsätzlich gegen eine Überstellung nach Bulgarien aus, weil die dortigen Haftbedingungen der Menschenrechtskonvention widersprechen sollen.

Aslan G. in Wien verhaftet

Das Anti-Folter-Komitee des Europarats hatte 2012 zahlreiche Missstände aufgezeigt, mehrere deutsche Gerichte lehnten im Vorjahr mit dem Hinweis auf diesen Bericht und die Zustände in den bulgarischen Gefängnissen Auslieferungen nach Bulgarien ab, obwohl es sich dabei um einen Mitgliedsstaat der EU handelt.

Aslan G., der nach einer Zielfahndung am Wiener Hauptbahnhof festgenommen wurde und sich seit 19. Jänner 2015 in Auslieferungshaft befand, bestreitet den Vorwurf, je an der Spitze einer mafiösen Vereinigung gestanden und in Russland Mordaufträge verteilt zu haben. Die Anschuldigungen gegen ihn seien politisch motiviert und von Moskau gesteuert. Der russische Staat habe ihm sein florierendes Unternehmen “weggenommen”. Teilhaber der Firma seien teilweise beseitigt worden, ihn habe man fälschlicherweise zum Mörder gestempelt. Der 45-Jährige hatte übrigens auch in Österreich den falschen Ausweis verwendet, der ihm nun zum Verhängnis werden könnte. Um deswegen keine Probleme mit den österreichischen Strafverfolgungsbehörden zu bekommen, hatte er nach seiner Inhaftierung Selbstanzeige erstattet.

(APA)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Fall Aslan G.: Auslieferungshaft für mutmaßlichen Serienmörder abgelaufen
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen