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Fahruntüchtigkeit durch Drogen: 300 besonders geschulte Beamte sollen beurteilen dürfen

Bei bisherigen Blutabnahmen hatten fast alle Lenker Drogen konsumiert.
Bei bisherigen Blutabnahmen hatten fast alle Lenker Drogen konsumiert. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Neben Amtsärzten sollen zukünftig auch Beamte die Fahruntauglichkeit durch Drogen feststellen dürfen. 300  Polizisten wurden dafür speziell geschult.
Verpflichtender Bluttest für Drogenlenker geplant

Zusätzlich zu Amtsärzten sollen künftig auch 300 besonders geschulte Polizisten die Fahruntauglichkeit durch Drogen im Straßenverkehr feststellen dürfen. Das geht aus der diese Woche vom Verkehrsministerium in Begutachtung geschickten 32. StVO-Novelle hervor. Außerdem können verdächtige Lenker von diesen zu einem Bluttest verpflichtet werden, hieß es bei einem Pressegespräch im Innenministerium.

Fällt der Bluttest positiv aus – oder wird er verweigert – sollen die Strafen laut dem Gesetzesentwurf an die Höchststrafen bei Fahren unter Alkoholeinfluss ab 1,6 Promille angepasst werden. Damit müssen Drogenlenker künftig 1.600 bis 5.900 Euro zahlen und für mindestens sechs Monate den Führerschein abgeben, berichtete Wiens Landespolizeipräsident Gerhard Pürstl. Bisher waren Drogen am Steuer wie Alkoholwerte zwischen 0,8 und 1,2 Promille behandelt worden, wo die Mindeststrafen bei 800 Euro und einem Monat Führerscheinentzug liegen.

Neuer Passus braucht Verfassungsmehrheit im Nationalrat

Jener geplante neue Passus in der Straßenverkehrsordnung, wonach verdächtige Fahrzeuglenker von Polizeibeamten zur Blutabnahme verpflichtet werden können, braucht allerdings eine Verfassungsmehrheit im Nationalrat, bestätigte Pürstl. Ob die Opposition für diese Zwei-Drittel-Mehrheit zu haben ist, war laut Innenministerium noch unklar.

Es handle sich um ein zweistufiges System, betonte Pürstl. Erstens müsse in Zukunft ein speziell geschulter Beamter “die Fahruntüchtigkeit feststellen”. Komme anschließend heraus, dass Drogen im Blut gefunden wurden, “dann soll die Vermutung gelten, dass die Fahruntüchtigkeit durch Drogen herbeigeführt wurde”. Bisher durften sowohl die Blutabnahme als auch die Feststellung der Fahruntauglichkeit durch Drogen nur Amtsärzte vornehmen. Das ist beispielsweise in Wien kein Problem, erklärte Martin Germ vom Verkehrsdienst des BMI.

In ländlichen Gebieten, wo weniger Amtsärzte zur Verfügung stehen, müssen Lenker unter Drogenverdacht jedoch häufig zur Blutabnahme sowie zur Untersuchung der Fahruntüchtigkeit im Zusammenhang mit Suchtmitteln in Krankenhäuser gebracht werden. Die Mediziner müssten dort allerdings in erster Linie normale Patienten versorgen, betonte Germ. Bei einer Verzögerung der Begutachtung von mehreren Stunden kann der Drogenkonsum dann schlechter nachweisbar sein, aus diesem Grund müsse die Rechtslage geändert werden.

Blutabnahme: Fast 100 Prozent hatten tatsächlich Drogen konsumiert

“Für Blutabnahmen stehen Ärzte in Spitälern relativ rasch zur Verfügung”, sagte Pürstl. Dem Lenker wird außerdem ein nicht verpflichtender Harntest angeboten, dessen Ergebnis innerhalb kurzer Zeit vorliegt. Ist dieses negativ, darf er den Führerschein behalten, bis nach etwa einer Woche die Auswertung der Blutprobe vorliegt.

Von den zur Blutabnahme vorgeführten Lenkern hatten fast 100 Prozent tatsächlich Drogen konsumiert. Bei 2.500 Tests in den vergangenen Jahren wurden bei drei Viertel der Lenker Cannabis nachgewiesen, berichtete Wolfgang Bicker vom Forensisch-Toxikologischen Labor FTC. “Vier von zehn Cannabis-Konsumenten hatten außerdem weitere Suchtmittel im Blut.” Rund 20 Prozent aller beeinträchtigten Lenker hatten Kokain konsumiert, 15 Prozent Amphetamine.

Eine Dunkelzifferstudie habe gezeigt, dass auf vier Alkolenker ein Drogenlenker kommt, berichtete Armin Kaltenegger vom Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV). Bei jährlich 28.000 Anzeigen wegen Alkohol am Steuer müsste das 7.000 Anzeigen wegen Suchtmittelbeeinträchtigung im Straßenverkehr bedeuten, erläuterte Germ. Dagegen wurden im Vorjahr lediglich 3.000 Drogenlenker angezeigt.

Fahruntauglichkeit durch Drogen fest: 300 Polizisten sollen ausgebildet werden

Geplant ist eine insgesamt 24-stündige Ausbildung von bis zu 300 Polizisten im ländlichen Raum, erläuterte Germ. Diese sollen Schulungen in Suchtmittelkunde, in der Befragung der Lenker, in der Handhabung der Speichel-Vortestgeräte und Harnproben sowie allgemein in der Feststellung der Fahrtüchtigkeit bekommen. Die Begutachtungen der Pupillen und u.a Ergebnisse der Gleichgewichttests werden in einem Erfassungsbogen dokumentiert, betonte Germ. Ziel sei, dass die neuen Bestimmungen noch im Lauf des Jahres für alle Fahrzeuglenker – etwa auch Radfahrer – gelten. Die Begutachtungsfrist des Entwurfs läuft bis 24. Mai.

(APA/Red)

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