Fahrschul-Pleiten: AK-Kritik zu fehlender Absicherung

Die Kammer rät daher, nur Ausbildungsverträge mit gestaffelten Teilzahlungen abzuschließen. "Prinzipiell kann es aber nicht die Aufgabe der Konsumentinnen und Konsumenten sein, sich vor den wirtschaftlichen Turbulenzen der Fahrschulen zu schützen. Vielmehr ist der Gesetzgeber gefragt", meint AKOÖ-Präsident Andreas Stangl.
AK-Kritik: Beschwerden zu zwei ehemaligen Fahrschulen in OÖ
Anlassfall für die Warnung sind Beschwerden zu zwei ehemaligen oberösterreichischen Fahrschulen, denen heuer die Bewilligung für den Betrieb behördlich entzogen wurde. Der Vorschlag der Arbeiterkammer: Ähnlich den Regelungen für Reiseveranstalter soll es verpflichtende Insolvenzversicherungen oder alternativ Bankgarantien geben. Eine weitere Möglichkeit der Schadensminderung wäre ein gesetzlich verpflichtender Teilzahlungsmodus, so wie er etwa im Bauträgervertragsgesetz vorgegeben ist.
Außerdem sollten Fahrschulen zu mehr Transparenz bei der Preisauszeichnung verpflichtet werden. "Wer seine Dienstleistungen online anbietet, sollte seine Preise auch per Gesetz online auszeichnen müssen", urgiert Stangl heute in einer Aussendung.
(APA/Red)