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Fahrlässige Tötung: Arzt und Assistentin aus Horn schuldig gesprochen

Der Patient ist gestorben, nachdem ihm ein Medikament gegen Blähungen gespritzt wurde, das eigentlich nur oral eingenommen werden darf.
Der Patient ist gestorben, nachdem ihm ein Medikament gegen Blähungen gespritzt wurde, das eigentlich nur oral eingenommen werden darf. ©pixabay.com
Weil sie einem Patienten ein falsches Medikament gespritzt hatten, wurden ein Arzt und seine Assistentin in der Nacht auf Donnerstag vom Kremser Bezirksgericht schuldig gesprochen. Der Patient ist an den Folgen der falschen Handlung gestorben.
Patient strarb an falschem Medikament

Ein Arzt und seine Assistentin sind in einem Prozess in Krems schuldig gesprochen worden. Laut Anklage soll bei einer Magenspiegelung in einer Ordination einem Patienten ein falsches Medikament injiziert worden sein, wodurch er in Folge im Krankenhaus starb. Der Mediziner erhielt elf Monate bedingt und 72.000 Euro Geldstrafe, die Gehilfin drei Monate bedingt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Medikament gegen Blähungen statt Narkosemittel

Dem Arzt wurde in der am Mittwochvormittag gestarteten Einzelrichterverhandlung um grob fahrlässige Tötung vorgeworfen, am 29. November 2018 anstelle eines Narkosemittels mehrere Milliliter eines Medikaments gegen Blähungen und Gasbildung im Magen-Darm-Bereich, das der Anklage zufolge ausschließlich oral angewendet werden darf, gespritzt zu haben. Darüber hinaus bestand laut Staatsanwaltschaft innerhalb der Ordination ein Kommunikationsdefizit, weil der Arzt die Assistentin vorab unzureichend über die Umstellung auf eine neue Sedierungsmethode informiert und sie unzureichend instruiert und kontrolliert haben soll, obwohl sie an dem Tag erstmals nach der neuen Methode arbeitete.

Die Assistentin soll das falsche Medikament laut Anklage in einer Spritze vorbereitet und in der Nähe der Sedierungsmedikation abgelegt haben. Der Arzt habe die Verwechslung nicht bemerkt. Der Patient starb in Folge der Spritze an einer Hirnblutung sowie Atem- und Hirnlähmung.

Geldstrafe für den Arzt

Die Urteile fielen am Donnerstag kurz nach Mitternacht. Die Privatbeteiligten wurden mit ihren Ansprüchen auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Der Arzt, der eine bedingte Freiheitsstrafe und eine unbedingte Geldstrafe erhielt, meldete nach Angaben des Landesgerichts in der Verhandlung Berufung an. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Zweitangeklagte haben keine Erklärung abgegeben, damit ist auch dieses Urteil nicht rechtskräftig.

(APA/red)

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