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Fahren mit Licht am Tag noch heuer möglich

Das Fahren mit Licht am Tag könnte mit der 22. Novelle zum Kraftfahrgesetz noch heuer gesetzlich vorgeschrieben werden.

Demnach soll bei Tag außerhalb der Sommerzeit Abblendlicht oder ein so genanntes Tagfahrlicht eingeschaltet werden müssen. Der ÖAMTC lehnte heute, Montag, diese Verpflichtung in einer Aussendung ab. Wenn schon, dann eine „europaweit einheitliche Lösung“, erklärte Club-Jurist Martin Hoffer.

Bei dem Tagfahrlicht handelt es sich um weiße Leuchten, die in ihrer Leuchtkraft gleich mit den Rückfahrleuchten eines Pkw sind, hieß es. Diese können integrierter Bestandteil des Scheinwerfers bzw. Begrenzungslichtes oder eigenständige Lampen sein. Das europäische Parlament habe sich für eine Selbstbindung der Automobilhersteller ausgesprochen, alle neuen Kfz mit beim Startvorgang des Motors selbsttätig ein- und ausschaltendem Tagfahrlicht auszustatten.

Ein nationaler Alleingang sei kontraproduktiv, so der ÖAMTC. Hoffer führte Sicherheitsbedenken ins Treffen: „Unbeleuchtete Fahrzeuge, Fußgänger, aber auch Motorrad-Fahrer könnten auf Grund der Reizüberflutung leichter übersehen werden.“

Kein Verständnis zeigte der Experte für „schwarze Schafe“, die bei Dämmerung oder Sichtbehinderung nicht oder nur schlecht beleuchtet unterwegs sind. Hoffer hat eine Faustregel parat, wann das Licht eingeschaltet werden muss: „Wenn im Rückspiegel der Nachfolgeverkehr nicht mehr eindeutig erkennbar ist, ist man das selbst mit seinem Fahrzeug für die entgegenkommenden Autofahrer auch nicht.“

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