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Fahnder haben DNA-Beweis im Mordfall Lindh

Bei der Fahndung nach dem Mörder von Anna Lindh verfügt die Polizei nach inoffiziellen Angaben über sichere DNA-Beweise gegen den neuen Hauptverdächtigen.

Am Tag nach der Festnahme des 24-jährigen Schweden berichteten Rundfunk, Fernsehen und mehrere Zeitungen am Donnerstag übereinstimmend, die DNA entweder von der Tatwaffe (einem Jagdmesser) oder von in der Nähe des Tatorts gefundenen Kleidungsstücken habe sich im kriminaltechnischen Institut Linköping als identisch mit der DNA, dem „genetischen Fingerabdruck“, des Inhaftierten erwiesen.

„Erst am Mittwoch wurde der Tatverdacht so dringend, dass es für eine Festnahme ausreichte“, sagte Polizeisprecherin Stina Wessling am Donnerstag dem Fernsehsender SVT. Es bestehe ein „hinreichender Tatverdacht“, dass der Mann die schwedische Außenministerin Anna Lindh am 10. September in einem Stockholmer Kaufhaus erstach, sagte Wessling.

Die Zeitung „Dagens Nyheter“ zitierte ein Mitglied der Fahndungsgruppe mit dem Satz: „Er war es. Und das ist ein richtig gutes Gefühl.“ In der Zeitung „Aftonbladet“ hieß es, Kriminaltechniker hätten auf einer in der Nähe des Tatortes im Stockholmer NK-Kaufhaus gefundenen Baseballkappe sowohl die DNA des Verdächtigen wie auch von Lindh gefunden. Zum Vergleich hatten Kriminaltechniker schon vor der Festnahme Haarproben des Verdächtigten analysiert, die er bei einem Friseurbesuch kurz nach dem Attentat gegen Lindh zurückgelassen hatte.

Die Stockholmer Staatsanwältin Agneta Blidberg begründete ihren Antrag auf zwei Wochen Untersuchungshaft für den 24-Jährigen mit „dringendem Tatverdacht“, wollte aber sonst nichts über den Fahndungsstand mitteilen. Bei dem am Vortag nach gut einer Woche freigelassenen Mann hatte die Anklägerin lediglich auf Untersuchungshaft wegen eines „hinreichenden Tatverdachts“ plädiert, weil es nur Aussagen von Zeugen gegen ihn, aber zu keinem Zeitpunkt technische Beweise gab.

Der 24-Jährige bestreitet den Mordvorwurf nach Angaben seines Anwalts Peter Althin. In den Medienberichten hieß es, der Mann dürfe aus Ex-Jugoslawien stammen und habe unmittelbar nach dem Messer-Attentat gegen Lindh sein Äußeres durch einen radikal kürzeren Haarschnitt und Manipulation der Augenbrauen verändert. Auch habe er in einer psychiatrischen Klinik Hilfe erbeten, die abgelehnt worden sei. Der als Einzelgänger mit krankhafter Fixierung auf Prominente geschilderte Mann sei drogenabhängig und unter anderem wegen Messerstichen im Jahr 1997 gegen seinen Vater vorbestraft.

Der Anwalt des freigelassenen früheren Hauptverdächtigen, Gunnar Falk, kündigte umfassende Schadenersatzklagen gegen schwedische Medien an. Sie hatten in allen Einzelheiten aus dem Vorleben des 35-jährigen Mannes berichtet und dabei unter anderem Ex-Partner mit Aussagen über seine sexuellen Neigungen zu Wort kommen lassen. Schwedens Kulturministerin Marita Ulvskog kritisierte die massive Berichterstattung über den 35-Jährigen und sagte: „Die Medien haben allen Grund zu Selbstkritik.“ Über den Haftantrag entscheidet ein Stockholmer Gericht am Freitagmorgen.

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