Die Klage gegen die Republik Österreich u.a. wegen der Rückgabe von Holocaust Kunstwerken sollte im Bildungsministerium abgeben werden. Dort blieben die Türen aber geschlossen und von acht Polizisten bewacht. Stattdessen sollte Fagan selbst exekutiert werden, das Bezirksgericht Innere Stadt erstellte ein Vermögensverzeichnis. Die Klage wird vom US-Gericht auf dem Amtsweg zugestellt.
Konspiration auf dem höchsten Level von Beamten aus Deutschland und Österreich in Sachen NS-Raubkunst meint Fagan auf der Spur zu sein. Vor Journalisten präsentierten Fagan und die österreichischen Rechtsanwälte Herwig Hasslacher und Gerhard Podovsovnik zwar die Klageschrift, wollten aber weder konkrete Bilder noch die Namen ihrer Klienten nennen. Die Anerkennung der Zuständigkeit der US-Gerichte im Rechtsstreit um die Klimt-Bilder zwischen Maria Altmann und der Republik Österreich Anfang Juni sei richtungsweisend auch für ihre Klage meinte Hasslacher: Österreich kann sich jetzt nicht mehr hinter der Immunität verstecken. Am 8. Juli werde es in New York ein Hearing bezüglich Hatvany und Sothebys geben, so Fagan.
Die eingebrachte Klage geht gegen die Republik, das Finanzministerium, das Bildungsministerium, das Bundesdenkmalamt, die Nationalbank, das Kunsthistorische Museum, das Dorotheum und das Museum Leopold. Es geht um den Handel mit gestohlenen Kunstwerken, die Holocaust Opfern gehören, oder deren unrechtmäßige Einbehaltung. Die Klage solle ein letztes Kapitel zur Bereinigung der Altlasten aus der NS-Zeit sein, hieß es in einem Fax an die Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (V).
Vor einer Woche, am 23. Juni, hatte Fagan dem deutschen Finanzministerium eine Klageschrift mit Forderungen in Höhe von 18 Milliarden Dollar überreicht. Gegen die österreichische BA-CA und die Erste Bank hatte der US-Anwalt im April in New York Klage eingebracht, in der es um die Restitution von Kunstwerken geht. Schon im Mai hatte er eine Klage gegen die Republik Österreich in Zusammenhang mit der Ausfuhr von gestohlenen Kunstwerken angekündigt.
Über die Gründe der Exekution gegen Fagan machte der Gerichtsvollzieher keine Angaben. Der Versuch einer Taschenpfändung blieb mangels vorhandenen Vermögens in Österreich des Anwalts erfolglos. Fagan selber nannte den Rechtsstreit mit dem Klagenfurter Hypo-Anwalt Johann Quendler als Grund für die Amtshandlung.