Fachverband sieht Abfalltransporte via Schiene kritisch
Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) muss bis zum 1. Dezember eine digitale Plattform einrichten. Damit sollen Bahnunternehmen und Entsorger miteinander verbunden werden.
Fachverband sieht Mängel bei der Praxistauglichkeit
In einem ersten Schritt gilt diese Regelung für Strecken ab 300 km. Ab 2024 gilt sie bereits ab 200 km, ab 2026 ab 100 km. Der Fachverband Ressourcen- und Recyclingmanagement der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) sieht die Umsetzung sehr kritisch. Er bemängelt an dieser Novelle zum Abfallwirtschaftsgesetz die mangelnde Praxistauglichkeit sowie die nicht vorhandenen Bahnkapazitäten.
Gibt es auf dieser Plattform ein entsprechendes Angebot, muss der Transport auf der Schiene durchgeführt werden. Allerdings muss der Auftrag innerhalb von zwei Tagen bestätigt werden. Und diese Frist ist laut dem Fachverband für Entsorgungsbranche nicht akzeptabel. "Was passiert im Fall von dringend notwendigen Ad-hoc-Lieferungen? Müssen diese dann mit einer zweitägigen Verspätung durchgeführt werden? Dies würde zu Lieferverzögerungen und wirtschaftlichen Nachteilen führen", ist Fachverbandsobmann Harald Höpperger überzeugt.
Umlademöglichkeiten für Abfalltransporte via Schiene begrenzt
Ein anderes Problem ist, dass es nicht auf allen Bahnhöfen Umlademöglichkeiten gibt. Dazu kommen noch Bedenken zum Datenschutz: Es müsse geklärt sein, welche sensiblen Kundendaten den jeweiligen Transportunternehmen zur Verfügung gestellt werden müssen. Als dritten Punkt bezweifelt Höpperger die Kapazitäten der Bahnbetreiber. "Die vorhandenen Gütermengen lassen sich nicht so ohne weiteres auf die Schiene verlagern. Die Betriebe haben somit einen erhöhten Verwaltungsaufwand, aufgrund der digitalen Abfragen, und verlieren wertvolle Zeit. Dies sind keine optimalen Voraussetzungen, um die Straße zu entlasten und die Umwelt zu schonen", sagt Peter Hodecek, Obmann des Vereines zur Verleihung des Zertifikates eines Entsorgungsfachbetriebes V.EFB.
(APA/Red)