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Facebook-Posting über Katharina Nehammer ehrenbeleidigend

Oberlandesgericht gibt Katharina Nehammer Recht.
Oberlandesgericht gibt Katharina Nehammer Recht. ©APA
Katharina Nehammer hat einen Erfolg vor Gericht erzielt: Das Oberlandesgericht Wien hat laut ihrem Anwalt Michael Rami entschieden, dass ein Facebook-Posting gegen Nehammer im Zusammenhang mit dem Skandal um den Maskenhersteller Hygiene Austria ehrenbeleidigend sei.
Nehammer klagt nach Facebook-Posting

n dem hundertfach geteilten Facebook-Posting wurde behauptet, Katharina Nehammer arbeite bei Hygiene Austria. Das Unternehmen gehörte damals dem Ehemann der Büroleiterin des damaligen Bundeskanzlers Sebastian Kurz (ÖVP).

Katharina Nehammer: Klage wegen Facebook-Posting

Tatsächlich arbeitete Nehammer allerdings nur bei einer PR-Agentur, die für Hygiene Austria tätig war. Sie selbst arbeitete aber nicht für den Maskenhersteller. Der Verfasser des Postings suggerierte aber, dass Nehammer an der Maskenproduktion verdiene: "Uiii da wird Kohle geschefflt und das brave Volk glaubt es war für d'Gsundheit" (sic!). Nach einem Vergleich musste der Kärntner 3.500 Euro Entschädigung und die Prozesskosten bezahlen.

Nehammer hatte aber nicht nur den Verfasser des Postings geklagt, auch rund 350 andere User, die das Posting geteilt haben, haben Post ihres Anwalts erhalten. Bei einer strafrechtlichen Privatklage gegen einen Facebook-User am Straflandesgericht Wien wegen übler Nachrede hat Nehammer nun ebenfalls einen Erfolg erzielt, bestätigte Rami gegenüber der APA einen Bericht der "Kronen Zeitung" (Mittwoch-Ausgabe).

Straflandesgericht hat Verfahren zunächst eingestellt

Das Straflandesgericht habe das Verfahren zunächst eingestellt, erklärte Rami, mit der Begründung, das Posting sei nicht ehrenbeleidigend. Nun aber habe das Oberlandesgericht Wien der Beschwerde dagegen stattgegeben und bestätigt, dass das Posting sehr wohl ehrenbeleidigend sei. Das Landesgericht muss nun das Verfahren durchführen. "Meiner Meinung nach ist jetzt klar, dass wir dieses Verfahren gewinnen werden", zeigte sich Rami überzeugt. Sollten Nehammer Entschädigungen zugesprochen werden, will sie das Geld spenden.

Darüber hinaus laufen auch noch Verfahren am Landesgericht Korneuburg und am Handelsgericht Wien.

(APA/red)

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