Der Aufruf zur “Project Z”-Party am vergangenen Samstag in Klosterneuburg im Bezirk Wien-Umgebung wird dem 15-Jährigen keine verwaltungsrechtliche Strafe eintragen, bestätigte Bezirkshauptmann Wolfgang Straub. “Eine Partyeinladung über Facebook auszusprechen ist noch nicht verboten”, sagte er am Mittwoch zur APA.
Veranstalter hatte versucht, Facebook-Party zu verhindern
Man könne dem Buben also nichts vorwerfen, zumal er und seine Familie versucht hätten, die Party noch zu verhindern. “Dass sich so viele anmelden, dafür konnte er nichts”, meinte Straub. Die Polizei werde eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft abgeben – ob diese den Schüler dann wegen Anstiftung zu einer Straftat zur Verantwortung ziehen werde, konnte Straub nicht sagen, er glaube aber “eher nicht”.
Samstagabend waren rund 700 junge Leute vorwiegend aus Wien zur Villa in Klosterneuburg gekommen. Nachdem sie das Haus verschlossen – und von der Polizei vorsorglich abgeschirmt – vorfanden, verlagerte sich das Fest auf die Straße. Der Jugendliche war laut Straub zwischenzeitlich bei den Großeltern untergebracht worden und die Mutter befand sich auf Dienstreise.
Partygäste müssen mit Anzeigen rechnen
Anzeigen und Schadensersatzforderungen sollen aber gegenüber jenen Partygästen ausgesprochen werden, die teilweise per Megafon dazu aufgerufen hätten, das Haus des vermeintlichen Gastgebers zu stürmen. Damit hätten sie zur Begehung einer Straftat aufgefordert.
Zwischen zehn und 15 Partybesucher müssen bereits fix mit Anzeigen rechnen. Der Bezirkshauptmann geht aber davon aus, dass mit einer Überprüfung von Facebook weitere Identitäten geklärt und Randalierer ausgeforscht werden können.
Nachbarn fühlten sich nicht von Partygästen gestört
Die Reaktionen der Nachbarn hat der Beamte selbst nur aus den Medien mitverfolgt. Er betonte jedoch, dass sich niemand wirklich bedroht gefühlt habe, da die Polizei mit fast 100 Mann im Einsatz war – die Anrainer “konnten halt vor allem bis nach Mitternacht nicht schlafen.” (APA)