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Facebook-Hasspostings eines jungen Tschetschenen gegen Russen: Prozess

20-Jähriger begrüßte Mordanschlag auf russischen Botschafter in der Türkei via Facebook
20-Jähriger begrüßte Mordanschlag auf russischen Botschafter in der Türkei via Facebook ©APA (Sujet)
"Alle Russen sollten so enden wie dieser Hurensohn": Weil er im vergangenen Dezember die Ermordung des russischen Botschafters in der Türkei begrüßt hatte, ist am Donnerstag ein junger Mann vor dem Wiener Landesgericht für Strafsachen gestanden. Er wurde zu einer unbedingten Geldstrafe von 1.400 Euro verurteilt.

Der gebürtige Tschetschene hatte in Bezug auf das Attentat via Facebook kundgetan, alle Russen “sollten so enden wie dieser Hurensohn”. Der 20-Jährige blieb vor Richterin Beate Matschnig bei dieser Aussage und bekräftigte sie sogar: “Ich hasse dieses Land. Ich mag die Russen nicht. Sie haben meine Familie kaputt gemacht.”

Tschetschene äußerte bei Prozess “Hass gegen Russen”

Die russischen Besatzer hätten in Tschetschenien seinen Vater “umgebracht”, zwei Schwestern seiner Mutter wären ebenfalls getötet worden: “Wenn dieses Land das nicht gemacht hätte, hätte ich nicht nach Österreich gehen müssen.”

Der Bursch war als Zehnjähriger mit seiner Mutter und jüngeren Geschwistern in den Westen geflüchtet. Er spricht mittlerweile perfekt und akzentfrei Deutsch und hat eine Lehre als Kfz-Techniker abgeschlossen, obwohl er diese gegen seinen Willen vorübergehend unterbrechen hatte müssen, um sich um einen Krankheitsfall in der Familie zu kümmern. Den jugendgerichtlichen Erhebungen zufolge ist der 20-Jährige gut integriert und an sich nicht verhaltensauffällig.

Urteil nach Hasspostings auf Facebook

“Sie können so etwas hier nicht schreiben. Das geht einfach nicht”, beschied ihm die Richterin. Sie fällte einen Schuldspruch wegen Verhetzung und Gutheißen einer mit Strafe bedrohten Handlung, wobei sie dem 20-Jährigen sein Schicksal als Milderungsgrund anrechnete: “In Ihrem Fall ist es sicher schwieriger, die Distanz zu wahren.” Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Nachdem der Angeklagte anwaltlich nicht vertreten war, hat er drei Tage Zeit, um über allfällige Rechtsmittel nachzudenken. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.

(apa/red)

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