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Unzulässige Parteispenden: Jetzt wird’s teuer für Grüne, ÖVP und NEOS

Der UPTS verhängt Strafen gegen Grüne, ÖVP und NEOS wegen unzulässiger Parteispenden durch Social-Media-Aktivitäten.
Der UPTS verhängt Strafen gegen Grüne, ÖVP und NEOS wegen unzulässiger Parteispenden durch Social-Media-Aktivitäten. ©APA/AFP
Der Parteien-Transparenz-Senat verhängt Strafen wegen unzulässiger Parteispenden im Zusammenhang mit Social-Media-Aktivitäten. Am härtesten trifft es die Grünen – sie sollen über 100.000 Euro zahlen.

Der unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) hat gegen die Grünen, die ÖVP und die NEOS empfindliche Strafen verhängt. Grundlage ist ein Bericht des Rechnungshofs, der bereits im Vorjahr Verstöße festgestellt hatte – insbesondere in Zusammenhang mit der Finanzierung und Betreuung von Social-Media-Kanälen durch öffentliche Mittel. Der UPTS sieht in mehreren Fällen unzulässige Parteispenden und leitet daraus Bußgelder ab.

Am stärksten betroffen sind die Grünen, die insgesamt über 100.000 Euro an Strafen zahlen sollen. Alle betroffenen Parteien kündigten an, Beschwerde einzulegen. Gemeinsam mit der SPÖ wird zudem eine gesetzliche Neuregelung angestrebt.

Grüne: Hohe Strafen für Kogler und Zadić

Die höchsten Summen wurden gegen die Grünen verhängt. Konkret sieht der UPTS eine unzulässige Spende in der medialen Betreuung der Social-Media-Accounts des früheren Vizekanzlers Werner Kogler sowie der ehemaligen Justizministerin Alma Zadić.

  • Für Kogler: 57.803 Euro
  • Für Zadić: 40.215 Euro
  • Zusätzlich: 7.000 Euro für die Landespartei der Grünen in Niederösterreich

Laut UPTS wurden hier Personalkosten durch staatliche Stellen getragen, obwohl es sich um parteiisch gefärbte Inhalte handelte – ein klarer Verstoß gegen das Parteiengesetz.

Werner Kogler (rechts) ©AFP

ÖVP: 50.637 Euro wegen Nehammer-Seiten

Auch die ÖVP wurde wegen ähnlicher Verstöße belangt. Im Fall der Social-Media-Auftritte von Ex-Kanzler Karl Nehammer sei es laut UPTS zur Übernahme von Personalkosten durch den Bund gekommen – bei gleichzeitig parteipolitischer Ausrichtung der Inhalte. Die verhängte Strafe beläuft sich auf 50.637 Euro.

Zusätzlich kommen 6.000 Euro hinzu – in diesem Fall für den ÖAAB Oberösterreich, weil eine Spende verspätet gemeldet wurde.

Karl Nehammer (ÖVP) ©APA/MAX SLOVENCIK

NEOS: Fast 71.000 Euro wegen Wiederkehr-Seiten

Bei den NEOS bezieht sich die Entscheidung auf die Zeit des früheren Wiener Vizebürgermeisters Christoph Wiederkehr. Auch hier seien Personal- und Sachkosten durch die Gemeinde Wien übernommen worden, obwohl die Inhalte klar parteipolitischer Natur waren. Das Bußgeld: 70.956 Euro.

Christoph Wiederkehr (NEOS) ©APA/HELMUT FOHRINGER

Doskozil-Verfahren eingestellt – Gesetzesreform angekündigt

Auch gegen den burgenländischen Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) hatte der Rechnungshof einen Verstoß festgestellt – konkret in Bezug auf dessen Facebook-Auftritt. Das Verfahren wurde jedoch vom UPTS eingestellt.

Unabhängig davon fordern nun SPÖ, ÖVP, Grüne und NEOS eine gesetzliche Klarstellung. Man sei sich einig, dass die bestehende Rechtslage unklar sei und einen Graubereich schaffe, der zeitgemäßen Kommunikationspraktiken nicht gerecht werde. Eine eindeutige und praxistaugliche Neuregelung soll nun rasch auf den Weg gebracht werden.

Fakten im Überblick:

  • Grüne: 57.803 € (Kogler) + 40.215 € (Zadić) + 7.000 € (NÖ) = 105.018 €
  • ÖVP: 50.637 € (Nehammer) + 6.000 € (ÖAAB OÖ) = 56.637 €
  • NEOS: 70.956 € (Wiederkehr)
  • Verfahren gegen Doskozil (SPÖ): eingestellt
  • Grundlage: Rechnungshof-Bericht zu Social-Media-Nutzung mit Steuergeld
  • Behörde: Unabhängiger Parteien-Transparenz-Senat (UPTS)
  • Reaktion: Beschwerde durch alle betroffenen Parteien, Gesetzesinitiative geplant

(VOL.AT)

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