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F. versteckte sich hinter Büroordner

Josef F. versteckt sein Gesicht
Josef F. versteckt sein Gesicht ©APA
Der Angeklagte Josef F. versteckte auf dem Weg und bei der Ankunft im Schwurgerichtssaal sein Gesicht hinter einem blauen Büroordner. Zu zugerufenen Fragen von Journalisten nahm er keine Stellung.

Unter regem nationalem und internationalem Medieninteresse hat am Montag im Landesgericht St. Pölten das von manchen als “Jahrhundertprozess” bezeichnete Strafverfahren gegen Josef F. begonnen. Der Angeklagte trug einen grauen Anzug und deckte sein Gesicht mit einem Aktenordner ab, als er in den Saal gebracht wurden. Fragen der Journalisten (“Herr F., wie geht es Ihnen?”, “Herr F., warum? Wollen Sie einen Kommentar abgeben?”) beantwortete er nicht. Befürchtete Tumulte vor dem Gerichtsgebäude sind ausgeblieben.

Der 73-Jährige soll sich am 29. August 1984 in Amstetten seiner damals 18-jährigen Tochter bemächtigt und diese in einen im Lauf der Jahre immer mehr ausgebauten Keller verschleppt haben. Laut Anklage wurde die Tochter von ihrem Peiniger bis zum April 2008 in einem sklavenähnlichen Zustand gefangen gehalten und Hunderte Male missbraucht.

Die Tochter brachte insgesamt sieben Kinder zur Welt, wovon eines wenige Tage nach der Geburt starb. Die Nabelschnur hatte sich bei der Niederkunft und den Kopf des Buben gewickelt, in weiterer Folge traten Atemprobleme auf. Da Josef F. ärztliche Hilfe verweigerte, wirft ihm Staatsanwältin Christiane Burkheiser nun Mord durch Unterlassung vor. Die weiteren Anklagepunkte: Sklaverei – ein Delikt, das in Österreich bisher nie verhandelt wurde und das bis zum Inzest-Fall von Amstetten als “totes Recht” galt -, Freiheitsentziehung, Vergewaltigung, Blutschande und schwere Nötigung. Im Fall eines Schuldspruchs im vollen Umfang der Anklage droht dem Angeklagten lebenslange Haft.

Die Opfer des Angeklagten werden in dem auf fünf Tage anberaumten Verfahren nicht mehr in Erscheinung treten. Die mittlerweile 42-jährige Tochter war im Vorverfahren im Beisein der Staatsanwältin und des Verteidigers kontradiktorisch vernommen worden. Damit war ihre Ladung zur Hauptverhandlung nicht mehr nötig. Das insgesamt elfstündige Video mit ihren ausführlichen Angaben dient den Geschworenen als wesentliche Entscheidungsgrundlage.

 

 

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