AA

F: Prozess gegen 17 Kinderschänder eröffnet

Nach vier Jahren Ermittlungen gegen einen Kreis von Kinderschändern ist am Dienstag in Nordfrankreich der Strafprozess gegen die 17 Verantwortlichen angelaufen.

Die Angeklagten müssen sich in den kommenden Wochen vor dem Strafgericht in Saint-Omer wegen fortgesetzter Vergewaltigung und Misshandlung von 18 Kindern verantworten.

Unter den Angeklagten im Alter zwischen 24 und 67 Jahren sind sechs Frauen. Der Prozess betrifft Straftaten, die zwischen 1995 und 2000 in der Trabantenstadt Outreau bei Boulogne-sur-Mer am Ärmelkanal begangen wurden. Für die Beweisaufnahme wurden 130 Zeugen geladen.

Die meisten Kinder wollten vor Gericht und öffentlich aussagen, kündigte Anwalt Thierry Normand an. Als die „Outreau”-Affäre im Dezember 2000 ans Licht kam, wurden immer wieder Parallelen zur Dutroux-Affäre im nahen Belgien gesucht. Zeitweise gab es Hinweise, dass einige der Opfer über die Grenze geschleppt und dort auf einem Bauernhof missbraucht worden seien. Allerdings wurde dieser Tatort nie entdeckt. Dagegen waren die Ermittler sich sicher, dass die Kinder ihre weitgehend deckungsgleichen Geschichten nicht erfunden haben konnten. Es lagen Beweise für Vergewaltigungen vor.

Im einzelnen wird den Angeklagten Vergewaltigung, Sex mit Tieren und die Vorführung von Porno-Filmen zur Last gelegt. Die Opfer waren zum Tatzeitpunkt zwischen drei und zwölf Jahren alt. Die meisten von ihnen sind die Kinder der Angeklagten. Ursprünglich sollten 18 Erwachsene angeklagt werden, einer von ihnen aber nahm sich während der Untersuchungshaft das Leben. Von den 17 Angeklagten befinden sich elf in Untersuchungshaft, sechs sind vorerst auf freiem Fuß. Zum Teil werden sie sich nicht nur wegen Vergewaltigung und Misshandlung, sondern wegen barbarischer Handlungen verantworten müssen. Im Fall eines Schuldspruchs müssen die Angeklagten mit Strafen zwischen 20 Jahren Gefängnis und lebenslänglicher Haft rechnen.

  • VIENNA.AT
  • Chronik
  • F: Prozess gegen 17 Kinderschänder eröffnet
  • Kommentare
    Die Kommentarfunktion ist für diesen Artikel deaktiviert.