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F: Ermittlung gegen Le Pen

Le Pen, Präsident der rechtsextremen Front National (FN), hat am Donnerstag auf seiner Behauptung beharrt, dass die nazi-deutsche Besatzung in Frankreich "nicht besonders unmenschlich" gewesen sei.

Gleichzeitig hat Le Penn aber auch rechtliche Schritte angekündigt.

Er werde gegen die Tageszeitung „Le Monde“ eine Diffamierungsklage einreichen, sagte Le Pen im Radiosender RTL. Diese hatte als erste die Erklärungen des FN-Chefs veröffentlicht, welche dieser gegenüber der rechtsextremen Zeitschrift „Rivarol“ gemacht hatte.

„Es ist wahr, verhältnismäßig gesehen war die deutsche Besatzung in Frankreich am wenigsten schmerzlich“, bestätigte Le Pen seine Meinung gegenüber RTL. Der FN-Chef warf den Medien „Manipulation“ und einen „schlechten Prozess“ vor. Der französische Rechtsextremist hatte bereits 1987 für große Entrüstung gesorgt, als er die Gaskammern als „Detail“ der Geschichte des Zweiten Weltkriegs bezeichnete. 1997 wiederholte er die Aussage in München und wurde dafür wegen Volksverhetzung verurteilt.

Unterdessen hat sich Frankreichs Justizminister Dominique Perben (UMP) „entrüstet“ über die Äußerungen Le Pens bezeichnet und angekündigt, dass die Pariser Staatsanwaltschaft mit einer Gerichtsermittlung in der Frage beauftragt wurde. „Ich bin erschüttert von der Beleidigung, die Herr Le Pen dadurch den Opfern, ihren Familien, den ehemaligen Frontkämpfern, den Deportierten und all jenen beibringt, die in dieser schwarzen Periode unserer Geschichte gelitten haben“, sagte Perben im TV-Sender TF1. Die Menschenrechtsorganisation MRAP hat eine Strafanzeige gegen Le Pen und die Zeitschrift „Rivarol“ angekündigt.

Ende des Vorjahres löste der FN-Generaldelegierte und Europaparlamentarier Bruno Gollnisch große Empörung in Frankreich aus, nachdem er über die KZ-Gaskammern gesagt hatte: “Über die Anzahl der Toten könnten die Historiker diskutieren“. Was die Existenz der Gaskammern betrifft, meinte der Rechtsextremist: „Es liegt an den Historikern, sich festzulegen“. Gegen Gollnisch wurde in Lyon ein Gerichtsverfahren wegen „Infragestellung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ eröffnet.

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