Wie die Stadtzeitung Falter in einer Vorausmeldung am Dienstag berichtete, endet der Akt mit dem Antrag, den Angeklagten zu einem extrem langen Freiheitsentzug zu verurteilen. Die Intention: Er solle endlich die Gelegenheit erhalten, die deutsche Sprache zu erlernen. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft betonte auf Anfrage der APA, diese Äußerung sei unstatthaft.
Abmahnung für den Staatsanwalt
Polemische Äußerungen hätten in einer Anklageschrift nichts zu suchen, unterstrich StA-Sprecher Otto Schneider. Der Fall sei bekannt, zuständig sei dafür die Dienstaufsicht: Das wird entsprechend behandelt. Für den Staatsanwalt werde es eine Abmahnung geben.
Die Anklageschrift mit der Zahl 16 St 558/04 y stammt aus einer Verhandlung vom 23. Februar 2005. Vor dem Richter standen damals vier Beschuldigte wegen des Handels mit Haschisch. Die entsprechende Passage lautet im vollen Wortlaut:
“Endlich Gelegenheit, die deutsche Sprache zu lernen”
Auf Grund der angebotenen Beweise, insbesondere den durchaus nachvollziehbaren und inhaltlich kongruenten Angaben vor der Sicherheitsbehörde werden sohin sämtliche Beschuldigte im Sinne der wider sie erhobenen Anklage in vollem Umfang zu überführen und tatschuldadäquat, beim Viertbeschuldigten unter besonderer Berücksichtigung, dass er mittels eines extrem langen Freiheitsentzuges endlich Gelegenheit erhält, die deutsche Sprache zu erlernen, zu bestrafen sein.