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Experten über Gewalt: Staat muss Betroffene schützen

Experten sind sich einig: Der Staat hat eine Schutzpflicht.
Experten sind sich einig: Der Staat hat eine Schutzpflicht. ©pixabay.com (Sujet)
Im Rahmen einer Konferenz zum Thema Gewaltschutz am Mittwoch wurde die Schutzpflicht des Staates gesprochen. Experten sehen dies als eine Pflicht für gewaltbetroffene Frauen.

“Die Morde an Frauen sind die Spitze des Eisberges. Der Staat muss sich aber auch um den gesamten unteren Teil kümmern”, forderte Christoph Grabenwarter vom Institut für Europarecht und internationales Recht (WU Wien) im Rahmen einer Konferenz zum Thema Gewaltschutz am Mittwoch. Der Staat müsse seiner Schutzpflicht nachkommen, das Recht auf Leben gehöre zu den fundamentalen Grundrechten.

Gewalt an Frauen: Staat weiß oft früh Bescheid

“Oft weiß der Staat, dass bereits zuvor etwas passiert ist”, meinte Grabenwarter. “Man muss viel früher ansetzen”, ist auch Prozessbegleiterin Sonja Aziz überzeugt. “Ein Betretungsverbot ist bei Hochrisikofällen nicht ausreichend”. Die Vorgeschichte schwerer Gewalttaten werde jedoch nur selten von Staatsanwälten und Richtern genau angeschaut, kritisierte Aziz. Staatsanwälte brächten sich bisher viel zu wenig ein, sie bräuchten eine “Anleitung”. Ohnehin gebe es zu wenig Personal im Justizbereich.

“Gewalt zu verhindern ist die Aufgabe des Staates, Morde zu verhindern ist schwierig”, meinte dazu Harald Stöckl, Referent für Gewaltschutz im Innenministerium. Jeder Mord sei ein spezifisches Ereignis, das man sich anschauen müsse – “da anzusetzen ist schwierig”. Seit dem 1. Jänner dieses Jahres würde es im Rahmen der Kriminalstatistik aber detailliertere Daten bzw. Auswertungsmöglichkeiten geben.

“Weniger einen Mangel an Sensibilisierung als an Wissen seitens der Justiz und Exekutive zum Thema Beziehungsgewalt” ortete Birgitt Haller, die Leiterin des Instituts für Konfliktforschung. Entsprechend müsse eine Wissensvermittlung stattfinden. Friedrich Forsthuber, Präsident des Wiener Straflandesgerichts, hält eine zentrale Stelle für sinnvoll, an der sämtliche Informationen zu einem Fall rasch verfügbar seien, denn das “Problem ist, dass die Infos zum Zeitpunkt der Entscheidung nicht für alle verfügbar sind”.

Mangelndes Wissen führt oft zu Missständen

Zudem sprach sich Forsthuber für mehr kontradiktorische Einvernahmen aus, da sie wichtig für eine Verbesserung der Beweislage seien. Und eine solche Verbesserung wäre auch dringend notwendig, befanden die Diskutanten am Podium. “Die Gefährlichkeitseinschätzungen der Interventionsstellen finden oft nicht den Weg zum Gericht”, merkte Haller an. So gebe es zwar durchaus Experten zu Gewalt an Frauen oder sexuelle Gewalt, in den Hauptverhandlungen säßen dann aber ganz andere Richter bzw. Richterinnen. Viele Missstände entstünden durch mangelndes Wissen. Betroffene Frauen würden etwa oft kritisiert, dass sie manche Aussagen erst später als in der ersten Einvernahme treffen. “Doch da befinden sich Opfer und Beamte in einer Ausnahmesituation.” Darüber brauche es Information und Wissen seitens der Involvierten.

“Wir müssen davon weg kommen, immer das Opfer verantwortlich zu machen”, sagte Barbara Ille, die stellvertretende Geschäftsführerin der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie, und auch davon, dass “immer das Opfer die Beweise erbringen muss”. Man müsse “nicht bei den Opfern anfangen, zu suchen, sondern bei den Strukturen um das Opfer herum”, betonte sie. Außerdem wies sie darauf hin, dass die meiste Täterarbeit von Opfern geleistet werde, die den Täter z. B. beruhigen oder ihn zu einer Therapie motivieren. Hinsichtlich der Gerichtsverfahren hielt Aziz fest: “Gerade wenn sich das Opfer vor Gericht nicht mehr äußern kann, haben wir ein massives Problem mit Victim Blaming.” Forsthuber plädierte für mehr Schöffenverhandlungen. Dann könne man die Entscheidungen nachvollziehen – denn wenn Geschworene das Urteil treffen, müsse dieses nicht begründet werden.

(APA/Red)

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