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Ex und Star-Anwältin bedroht: Wiener "Laufhauskönig" vor Gericht

Der Wiener Rotlicht-Boss steht nicht zum ersten Mal vor Gericht.
Der Wiener Rotlicht-Boss steht nicht zum ersten Mal vor Gericht. ©APA/AFP
Der "Lugners des Rotlicht-Milieus" steht erneut vor Gericht. Dieses Mal soll er eine Wiener Burlesque-Tänzerin und eine Star-Anwältin online beschimpft haben.

Einst waren sie nach seinen Worten die “Lugners des Rotlicht-Milieus” – am Montag musste der 47-Jährige nicht zum ersten Mal im Wiener Landesgericht auf der Anklagebank Platz nehmen. Vorgeworfen wurde dem Hünen, seine Ex-Freundin sowie eine Promi-Anwältin und zwei weitere “Gürtel-Größen” auf sozialen Medien gestalkt und beschimpft zu haben. Die Verhandlung wurde vertagt, der Angeklagte enthaftet.

Es scheint, dass Rotlicht-Fehden neuerdings nicht mehr gewaltsam, sondern u.a. auf Twitter, Facebook und Instagram ausgetragen werden. Bereits zweimal wurde der 47-Jährige wegen dieser Vorwürfe verurteilt, nur um gleich danach wieder Kommentare abzugeben, aufgrund derer er prompt wegen “Cyber-Mobbings” festgenommen wurde.

“Laufhauskönig” fühlte sich selbst verfolgt

Dabei fühlt sich der Angeklagte selbst verfolgt: Vor allem von seiner Ex, einem auch der breiteren Öffentlichkeit bekannten Nacktmodell, mit dem ihn einst eine Beziehung verband. Als dieser von seriösen Medien angeblich erklärt wurde, die Verbindung mit einer Rotlicht-Größe würde ihrer Karriere schaden, wollte sie nicht mehr mit diesem in sozialen Medien abgelichtet werden. Zudem hätte sie gerne diverse Nacktbilder von dessen Blogs entfernt gesehen. Als dies nicht geschah, war es mit der Liebe vorbei.

Mit einem äußerst ordinären Schimpfwort, das er seiner Ex verpasste, schaffte es der 47-Jährige nicht nur zu einer Vorstrafe, sondern angeblich auch in ein österreichisches Wörterbuch, worauf er offensichtlich bis dato äußerst stolz ist. Es folgten einstweilige Verfügungen, die Einschaltung der Promi-Anwältin sowie zweier Milieu-Größen, die sich allesamt nach Darstellung des Beschuldigten gegen ihn verschworen hätten.

Burlesque-Tänzerin übermittelte Hunderte Seiten

Dieses Quartett soll er nach Darstellung der Anklage über elektronische Medien unzumutbar in deren Lebensführung beeinträchtigt haben. Richter Hartwig Handsur mühte sich durch zahlreiche Postings und Einträge – das wären alles keine Beleidigungen, sondern Spitznamen bzw. milieutypische Ausdrücke. Auch veröffentlichte Nacktfotos seiner Ex wären schon vor Jahren gepostet worden und seit damals im Netz zu finden. Sein Anwalt Nikolaus Rast meinte dazu: “Wenn ich ein Nackttänzer wäre und jemand würde solche Fotos von mir posten, kann das ja nur Werbung für mich sein.”

Da die Burlesque-Tänzerin kurz vor dem Prozess neue Anschuldigungen auf Hunderten Seiten dem Gericht übermittelt hatte, wurde die Verhandlung auf unbestimmte Zeit vertagt. Dann sollen auch Zeugen einvernommen werden, und der Angeklagte will den Wahrheitsbeweis für seine Postings antreten. Nach nichtöffentlicher Beratung wurde der Angeklagte enthaftet.

(APA/red)

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