Ex-Rathaussprecher zu 18 Jahren verurteilt
Das hat jetzt das Wiener Oberlandesgericht (OLG) in Stattgebung einer Berufung der Staatsanwaltschaft Wien entschieden. Der mittlerweile 40-jährige Mann war Ende November 2005 zu 15 Jahren verurteilt worden, was die Anklagebehörde wegen in ihren Augen zu geringer Strafhöhe bekämpfte. Die nunmehrige Entscheidung ist endgültig, der innerstaatliche Instanzenzug erschöpft.
Zu Recht macht die Anklagebehörde heimtückische Tatbegehung als zusätzlichen Erschwerungsgrund geltend, heißt es nun im druckfrischen schriftlichen Urteil des Berufungsgerichts. Der Mann sei von hinten an die zum Tatzeitpunkt 36 Jahre alte Frau heran getreten, die ihn endgültig verlassen und sich mit gepackten Koffern in der Küche seiner Wohnung nur noch einen letzten Kaffee zubereiten wollte.
Er legte ihr für sie völlig überraschend den Arm um den Hals, nahm den anderen Arm als Verstärkung und drückte bis zum Todeseintritt zu, ohne dass ihr eine Möglichkeit sich zu wehren blieb, begründet das OLG die Notwendigkeit, die Strafe um drei Jahre anzuheben. Den Einwand des Mannes, der um eine Strafreduktion ersucht hatte, er habe an die Angehörigen des Opfers Schadenersatz geleistet und damit einen bisher nicht berücksichtigten Milderungsgrund gesetzt, ließ das OLG nicht gelten. Wie im Urteil nachzulesen ist, kommt finanzielle Gutmachung bei Tötungsdelikten keinesfalls zum Tragen.
Der Pressesprecher hatte die Frau im Mai 2004 kennen gelernt. Wenig später zog die 36-jährige Akademikerin bei ihm ein. Nach einigen Monaten dürfte die Beziehung erkaltet sein, die um drei Jahre jüngere Frau fühlte sich eingeengt, suchte angeblich auch Kontakt zu einem anderen Mann. Schließlich entschloss sie sich, aus der noblen Wohnung des Rathaus-Mitarbeiters auszuziehen.
Als sich die beiden ein letztes Mal in der Küche begegneten, brachte der 40-Jährige die Frau einem gerichtsmedizinischen Gutachten zu Folge mit einem Judo-Griff zu Tode, der auch bei Spezialeinheiten gelehrt wird. Der Würge-Akt dauerte drei bis fünf Minuten. Der Frau gelang es, sich ein Mal noch kurz zu befreien, worauf der Täter dem Gutachten zu Folge nachgriff und weiter zudrückte.
Zuvor dürfte es zu einer Auseinandersetzung gekommen sein, denn unmittelbar vor ihrem Ableben hatte die 36-Jährige einer Freundin noch eine SMS geschickt: Jetzt dreht er ganz durch! Jetzt ist er deppert!