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Ex mit Nacktfotos tyrannisiert - Haft

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Weil er seine ehemalige Geliebte über ein Jahr hinweg terrorisiert haben soll, bekam ein 43-jähriger Wiener am Montag drastische Maßnahmen zu spüren. Anti-Stalking-Konferenz im Rathaus

Wegen Körperverletzung und Schändung wurde der Mann zu eineinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt. Das neue Anti-Stalking-Gesetz fand bei diesem Prozess keine Anwendung, es trat erst nach der Anklage des 43-Jährigen in Kraft.

Zudem muss der Angeklagte 1.000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

Die beiden hatten einander in einem großen Unternehmen kennen gelernt, wo sie in gehobenen Positionen tätig waren. Von 1998 bis 2001 unterhielten sie eine Beziehung. Die Frau beendete diese und ging in weiterer Folge eine neue Lebensgemeinschaft ein.

Darauf hin begann sie der Mann, ein verheirateter Familienvater, laut Anklage zu tyrannisieren. Zunächst soll er ihr E-Mails mit Fotos geschickt haben, die er seinerzeit heimlich aufgenommen hatte. Sie zeigten die schlafende Frau, nackt und in vom Fotograf inszenierten Posen. Die Frau geriet in Panik, als sie die Mails öffnete: Sie hatte Angst, ihr Ex-Freund könnte die Bilder in der Firma verbreiten.

Das tat er zwar nicht. Dafür soll er in der Straße, in der sie wohnt, Flugblätter verteilt haben, in denen sie gleichsam als Prostituierte „angepriesen“ wurde. Auf Zetteln bot er in ihrem Namen „erotische Treffen“ an und erbat „Pärchenbesuche“. In einem Internet-Forum registrierte er sich im Namen der Frau und schaltete Kontaktanzeigen, in denen es explizit um Sex-Treffen ging.

Die Frau, die an einer chronischen Krankheit leidet, war mit den Nerven endgültig am Ende. Wie die Gerichtsmedizinerin Elisabeth Friedrich in ihrem Gutachten darlegte, löste das inkriminierte Vorgehen des Mannes bei der Frau ein Krankheitsbild aus, das einer mehrwöchigen, nachhaltigen Gesundheitsschädigung gleichzusetzen war.

Der 43-Jährige beteuerte bis zum Schluss seine Unschuld. Auf den Fotos, die auf seinem PC gefunden wurden, sei nicht seine Ex-Geliebte, sondern irgendwelche Frauen zu sehen. Die Bilder hab er sich aus dem Internet runtergeladen. Überführt hat ihn jedoch ein Finger, der auf einem dieser Bilder zu sehen war. Bei der letzten Verhandlung sah man auf einem der Fotos einen Schatten. Beim genaueren Hinsehen, erkannte man, dass der Fotograf seinen Finger teilweise über die Linse hielt.

Ein Gutachter bestätigte, dass es „sehr wahrscheinlich“ sei, dass der Finger auf dem Foto, der Finger des Beschuldigten sei. Nicht nur Abstand, Krümmung und Falten der Gliedmaße würden das zeigen, auch durch eine kleine Narbe sei die Wiedererkennbarkeit „eine Dramatische“.

„Sie sind ein klassischer Stalker“, sagte Richter Johannes Jilke. „Für Leute wie sie hat der Gesetzgeber einen Paragrafen gefunden, der für sie noch nicht gilt.“ Grund für die Haftstrafe – der Angeklagte ist bisher unbescholten – sei für Jilke, dass der Angeklagte jede Schuld von sich gewiesen habe, obwohl es eine Fülle von Indizien gegeben habe, die gegen den Beschuldigten sprechen. So konnte der wesentliche Milderungsgrund, ein reumütiges Geständnis, nicht angewendet werden. „Und wir wollen die Leute wissen lassen, sowas zahlt sich nicht aus,“ meinte Jilke.

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