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Ex-Geschäftsführerin des Wiener Burgtheaters zu zwei Jahren bedingt verurteilt

Die ehemalige Geschäftsführerin des Wiener Burgtheaters Silvia Stantejsky wurde zu zwei Jahren bedingt verurteilt.
Die ehemalige Geschäftsführerin des Wiener Burgtheaters Silvia Stantejsky wurde zu zwei Jahren bedingt verurteilt. ©APA
Silvia Stantejsky, die ehemalige Geschäftsführerin des Wiener Burgtheaters, ist am Montagabend am Landesgericht Wien wegen Untreue und Veruntreuung zu einer zweijährigen bedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Außerdem wurde der Ex-Burgtheater-Chefin Schadensgutmachung gerichtlich aufgetragen. Binnen 2 Wochen hat Stantejsky dem Theater 319.156,10 Euro zu zahlen.

Mit den darüber hinausgehenden Forderungen wurde das Burgtheater auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Vom Vorwurf der Bilanzfälschung wurde Stantejsky mangels subjektiver Tatseite freigesprochen. Die Gerichtsentscheidung ist nicht rechtskräftig. Stantejsky nahm das Urteil an, Oberstaatsanwältin Veronika Standfest gab vorerst keine Erklärung ab.

Stantejsky: "Das Burgtheater war meine Leidenschaft"

Der Schöffensenat (Vorsitz: Christoph Zonsics-Kral) erachtete es als erwiesen an, dass Stantejsky wiederholt wissentlich ihre Befugnisse missbrauchte, indem sie sich zur Finanzierung privater Aufwendungen ansehnliche Beträge ausbezahlen ließ, wobei sie vorgab, diese dem künstlerischen Betriebsrat, der Requisite am Akademietheater oder der Kostümabteilung weiterzuleiten bzw. als Aufwandsentschädigung für Mitarbeiter zu verwenden. Sie eignete sich dem Urteil zufolge zwischen 2011 und 2014 auch Honorare des an der Burg regelmäßig als Gastregisseur beschäftigten David Bösch in Höhe von 185.000 Euro sowie 163.000 Euro des späteren Burgtheater-Direktors Matthias Hartmann an, die ihr dieser zwischen 2010 und 2013 zur Verwahrung anvertraut hatte.

Hinsichtlich der Fakten Bösch und Hartmann hatte sich Stantejsky geständig verantwortet, jedoch betont, sich nicht persönlich bereichert zu haben. Sie behauptete, sie habe mit den Honoraren der Theatermacher Verbindlichkeiten der in finanzielle Schieflage geratenen Burg getilgt. Noch nach Abschluss des Beweisverfahrens versicherte Stantejsky - den Tränen nahe - am Montagabend dem Schöffensenat: "Das Burgtheater war meine Leidenschaft. Das können Sie mir glauben. Ich hätte es nicht schädigen wollen." Sie ersuchte das Gericht, "meine damalige schlimme Situation, die teilweise aussichtslos war, zu berücksichtigen". Die Bundestheater-Holding habe ihr eine "schwarze Null" vorgegeben, im verzweifelten Bemühen, dies zu erreichen, habe sie sich übernommen und eine psychische Erkrankung entwickelt. Da habe sie sich nicht anders zu helfen gewusst, als mit dem fremden Geld, das sie in der Wohnung ihrer Mutter bzw. zu Hause gebunkert hatte, die finanziellen Engpässe der Burg abzudecken.

"Gute Seele" der Burg

Bei einer Strafdrohung von einem bis zu zehn Jahren erschien dem Gericht eine zweijährige Freiheitsstrafe auf Bewährung angemessen. Der bisher ordentliche Lebenswandel, die teilweise geständige Verantwortung, die Bereitschaft zur Schadensgutmachung, das Wohlverhalten seit der Tat und die lange Verfahrensdauer wurden Stantejsky mildernd angerechnet. Erschwerend waren das Zusammentreffen mehrerer Verbrechen und Vergehen sowie die "teilweise Bereicherung", wie der Vorsitzende darlegte. Ganz glaubte der Senat der Angeklagten demnach nicht, dass sie die lukrierten Beträge nicht für sich verwendet hatte.

Stantejsky - oft als "gute Seele" der Burg bezeichnet - war mit September 2008 zur kaufmännischen Geschäftsführerin aufgerückt. Nachdem sich im Zuge einer Gebarungsprüfung Ungereimtheiten in ihrem Verantwortungsbereich gezeigt hatten, wurde sie im November 2013 fristlos entlassen. In weiterer Folge kamen Millionenschulden und eine ausgewachsene Finanzmisere ans Tageslicht, was im März 2014 auch zur Entlassung des Burgtheater-Direktors Matthias Hartmann führte, der mit der Saison 2009/2010 diesen Posten übernommen hatte. Neben Stantejsky wurde in weiterer Folge auch gegen Hartmann und Georg Springer, den langjährigen Chef der Bundestheater-Holding, strafrechtlich ermittelt. Springer und Hartmann war allerdings kein strafrechtliches Fehlverhalten nachzuweisen, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) stellte daher die Ermittlungen gegen die beiden ein.

Prozess gegen ehemalige Geschäftsführerin des Wiener Burgtheaters

Die im November 2019 gestartete Verhandlung gegen Stantejsky förderte zutage, dass an der Burg mit Geld zum Teil recht unorthodox umgegangen wurde. So sollen an 23 Beschäftigte Akonto-Zahlungen in Höhe von insgesamt 137.000 Euro geleistet worden sein, mit denen die solcherart Begünstigten teilweise offene Finanzschulden beglichen. Diese Vorabzahlungen habe man später von der Lohnverrechnung oder Sonderzahlungen abgezogen bzw. Ratenvereinbarungen getroffen, gab Stantejsky am Landesgericht zu. Vorkehrungen für den Fall, dass Dienstverhältnisse vorzeitig beendet oder aufgelöst wurden, hätte man nicht getroffen.

Stantejsky bekräftigte in ihrem Prozess mehrfach, sie sei seitens des Aufsichtsrats bzw. der Bundestheater-Holding unter enormen Druck gesetzt worden. Wenn sie in den Gremiensitzungen Verluste dargelegt habe, sei das nicht zur Kenntnis genommen worden. Man habe von ihr vielmehr "die schwarze Null" verlangt. "Doktor Springer" (Georg Springer, bis Juni 2014 Holding-Geschäftsführer) habe sie "nach Hause geschickt" und ihr aufgetragen "Schau, an welchen Schrauben du noch drehen kannst".

(APA/Red.)

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