Ex-Freundin vor ihren Töchtern getötet
Verteidiger Peter Philipp hatte nach dem Urteil der Erstinstanz im März dieses Jahres im Straflandesgericht Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet.
Auch die beiden Mädchen bekamen vom OLG weniger zugesprochen als in der ersten Instanz. Statt 50.000 Euro erhalten sie nun 20.000. Die elf und zwölf Jahre alten Mädchen hatten mitansehen müssen, wie der 34-Jährige immer wieder, 23 Mal, auf die Sekretärin einer Tageszeitung mit einem Butterfly-Messer einstach und sich selbst von den verzweifelten Schreien der Kinder (Papa, nein, hör auf!) nicht davon abhalten ließ.
Der Angeklagte hatte sich in der ersten Instanz schuldig auf Totschlag bekannt, wie er zu Beginn seiner Einvernahme zu Protokoll gab. Er sei so schockiert gewesen, weil ihm seine ehemalige Lebensgefährtin nach mehr als 13 Jahren Beziehung zu verstehen gegeben habe, dass die Kinder in Wahrheit nicht von ihm seien: Es ist mir alles hochgekommen. Ich hab einfach das Messer genommen. Ich war wütend. Die Frau habe ihm gedroht, die Mädchen auf den leiblichen Vater umzuschreiben, so der Angeklagte.