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Ex-Freundin Gesicht zerschnitten: 4 Jahre Haft für Kärntner

Das Urteil war zunächst nicht rechtskräftig
Das Urteil war zunächst nicht rechtskräftig
Ein 39-jähriger Kärntner ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt wegen versuchter, absichtlich schwerer Körperverletzung und Hausfriedensbruchs zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Er war vergangenen Sommer in die Wohnung seiner Ex-Freundin eingedrungen, hatte sie bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und ihr das Gesicht mit einem Küchenmesser zerschnitten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.


Noch bei Gericht versuchte der Mann, seine Tat zu rechtfertigen. Die 38-Jährige habe ihn fertig gemacht, habe herumerzählt, er würde sie stalken. “Ich wollte ihr einen Denkzettel verpassen, weil sie mich überall schlecht gemacht hat”, sagte der 1,90 Meter große Hüne gegenüber dem Schöffensenat. “Ich wollte, dass sie an mich denkt, wenn sie in den Spiegel schaut.” Er schrieb einen Abschiedsbrief, verübte die Attacke auf seine Ex-Freundin und versuchte dann, sich selbst das Leben zu nehmen. Er schluckte Tabletten und leitete die Abgase ins Innere seines Autos – alles nur “Blödsinn”, wie er Richter Christian Liebhauser-Karl erklärte. “Ich wollte, dass ich für unzurechnungsfähig erklärt werde, man sollte glauben, dass ich durchgeknallt war.” Der Selbstmordversuch war entdeckt worden.

Das Opfer schilderte, sie sei in der Tatnacht aufgewacht, als ihr Hund anschlug. Sie ging nachschauen und wurde überwältigt. Der Richter fragte, ob sie Todesangst verspürt habe, als der Mann, der sie auf die Couch geworfen und sich auf sie gesetzt hatte, ein Messer zog. Die zierliche Frau nickte, brach in Tränen aus und sagte, dass ihr Ex schon während der Beziehung immer ohne verständlichen Grund wieder ausgetickt sei und gegen Gegenstände geschlagen habe. “Wie geht es Ihrem Sohn”, fragte der Richter. Der 15-Jährige war damals durch die Schreie der Mutter aufgewacht und hatte noch versucht, den Angreifer von ihr herunterzubekommen. Dieser hatte den Burschen nur weggestoßen. “Wir schlafen mit Licht daheim”, antwortete die 38-Jährige. Die Schnitte im Gesicht der traumatisierten Frau mussten genäht werden und sind relativ gut verheilt. Die physischen Verletzungen hatten sich als nicht schwer herausgestellt.

Bis zuletzt hatte sich der Angeklagte in seiner Verhandlung gegen eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gewehrt, geholfen hat ihm das nicht. Zu deutlich sprachen sich die beiden Sachverständigen, eine Psychologin und ein Psychiater, dafür aus und betonten seine Gefährlichkeit. Es sei mit etwa 80 Prozent Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass der Angeklagte als Gewalttäter rückfällig werde. Der Mann habe eine emotional instabile, narzisstische, dissoziative Persönlichkeitsstörung, sei unfähig, Mitleid zu empfinden. Er habe als Kind massive Gewalterfahrungen gemacht. Dass das Opfer die Beziehung beendet hatte, habe er als schwere Kränkung empfunden. Er sei zurechnungs- und schuldfähig.

Der Schöffensenat folgte der Empfehlung der Experten und verfügte die Einweisung. Richter Liebhauser-Karl sagte nach der Urteilsverkündung, das Geständnis des Angeklagten sei nur bedingt reumütig gewesen. Weil er sich dazu bereit erklärt hatte, Schmerzensgeld und Schadenersatz zu leisten, wurde nicht die Höchststrafe von fünf Jahren ausgesprochen. Der Mann erbat sich drei Tage Bedenkzeit, ob er das Urteil annehmen oder bekämpfen möchte. Seit dem Jahreswechsel beträgt die Höchststrafe für absichtlich schwere Körperverletzung nicht mehr fünf, sondern zehn Jahre, gilt aber nicht für vorher begangene Straftaten.

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