Er soll seine Ex-Freundin, die 22-jährige Medizinstudentin Bettina E., am 8. Oktober 2002 an der Neuen Donau bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und danach ertränkt haben, weil sie nicht zu ihm zurückkehren wollte.
Schon im Vorjahr war Alfonso B. vor Geschworenen gestanden. Diese verurteilten den verheirateten Vater von vier Kindern wegen Totschlags zu zehn Jahren Haft. Eine Entscheidung, die Staatsanwalt Josef Holzleithner nicht akzeptierte: Er konnte weit und breit keinen Hinweis entdecken, dass der Beschuldigte – wie vom Gericht angenommen – die Studentin in einer allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbewegung über eine Kaimauer ins Wasser geworfen hätte. Der Oberste Gerichtshof teilte im Berufungsverfahren seine Ansicht: Das Ersturteil wurde aufgehoben, eine Neudurchführung des Prozesses angeordnet.
Redaktion: Claus Kramsl/Christian Rupp