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Ex-Freundin erstochen, die sich in Frau verliebt hatte: Prozess

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Am 25. August muss sich jener 36-jährige Wiener wegen Mordes im Straflandesgericht verantworten, der Ende Februar seine Ex-Freundin in einem Gemeindebau in Wien-Brigittenau bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und anschließend mit einem Küchenmesser erstochen hat.

Nicole F. (31) wollte von dem Bauarbeiter nichts mehr wissen. Sie war frisch verliebt – in eine Frau, die sie in einem AMS-Kurs kennengelernt hatte.

“Diese Wahnsinnstat war nicht geplant”, versichert Norbert Wess, der Verteidiger des Mannes. Sein Mandant habe am 23. Februar seiner Ex-Freundin ja noch bereitwillig beim Renovieren ihrer Wohnung in der Vorgartenstraße geholfen. Dabei sei sehr viel Alkohol geflossen – Täter und Opfer hatten zum Zeitpunkt des blutigen Geschehens mehr als zwei Promille Alkohol im Blut.

“Zudem hat sich die Frau über Stunden hinweg über ihn lustig gemacht. Es ist zu Sticheleien über seine Defizite gekommen”, so der Anwalt am Donnerstag im Gespräch mit der APA. Der 36-Jährige war nach einem Arbeitsunfall, bei dem er von einem Dach gestürzt war, in seiner körperlichen Funktionsfähigkeit beeinträchtigt.

“Immer wieder hat er ihr gesagt, dass sie aufhören und eine Ruhe geben soll. Schließlich hat er sich so provoziert gefühlt, dass er sich zu diesem Wahnsinn hinreißen hat lassen”, so Wess.

Mehrmals stach der 36-Jährige mit einem Küchenmesser auf Nicole F. ein. Seiner Darstellung zufolge sei er dabei “wie in Trance” vorgegangen. Die 31-Jährige, die sich wenige Monate zuvor mit ihrer neuen Partnerin verlobt hatte und diesen Bund angeblich mit einer Heirat im dafür aufgeschlossenen Ausland besiegeln wollte, hatte keine Überlebenschance.

Der Täter suchte unmittelbar danach priesterlichen Beistand. “Er war derart schockiert, dass er zu einem Pfarrer beichten gegangen ist”, weiß sein Verteidiger zu berichten. Da sich der Gottesmann ans Beichtgeheimnis gebunden fühlte und daher nicht die Polizei verständigen konnte, gestand der 36-Jährige den Eltern des Opfers telefonisch, er habe Nicole getötet.

Weil diese offenbar nicht unverzüglich die Polizei einschalteten, suchte der Arbeiter am Ende jenen Supermarkt auf, in dem er Stammkunde war. Dort gestand er einer Angestellten das Verbrechen. Die Frau wandte sich an die Exekutive, der 36-Jährige ließ sich widerstandslos festnehmen.

Die Geschworenen werden nun zu beurteilen haben, ob der von der Anklagebehörde angenommene Mord vorliegt oder der Angeklagte im Sinne des § 287 Strafgesetzbuch in einem alkoholbedingt die Zurechnungsunfähigkeit ausschließenden Zustand gehandelt hat. Keine leichte Aufgabe für juristische Laien. Im Fall eines anklagekonformen Schuldspruchs drohen dem 36-Jährigen zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft

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