Glückspilz und Pechvogel zugleich: Ein Deutscher hat zwar eine halbe Million Euro im Lotto gewonnen, soll aber das Geld mit seiner Ex-Frau teilen, weil er noch nicht von ihr geschieden war. Ob das rechtens ist, soll an diesem Mittwoch der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe klären.
Als der Mann im November 2008 den Gewinn erhielt, lebten die Eheleute schon acht Jahre getrennt. Der Scheidungsantrag wurde aber erst zwei Monate nach dem Lotto-Glück gestellt, weshalb der Ex laut Güterrecht die Hälfte des Geldes zusteht.
Zu lange Trennungszeit
Zwei Gerichtsinstanzen haben seither unterschiedlich entschieden: Während der Klägerin zunächst Recht gegeben wurde, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf auf Unbilligkeit. Nach einer so langen Trennungszeit könne nicht mehr von einer Wirtschaftsgemeinschaft die Rede sein. (APA)