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Ex-Frau mit kochend heißem Wasser verbrüht

Zu zweieinhalb Jahren unbedingter Haft ist am Montag ein 46-jähriger Mann im Wiener Straflandesgericht verurteilt worden.

Mit den Worten „Jetzt bekommst du, was du verdienst!“ hatte er am 28. Dezember 2006 seiner Ex-Frau den Inhalt eines Wasserkochers – 1,8 Liter kochend heißes Wasser – ins Gesicht geschüttet. Die 34-Jährige erlitt Verbrennungen zweiten Grades. Das Urteil wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung ist nicht rechtskräftig.

Nach über siebenjähriger Ehe reichte die Frau im Vorjahr die Scheidung ein: Während sie acht bis zehn Stunden pro Tag arbeiten ging, saß ihr beschäftigungsloser Mann zu Hause und kümmerte sich weder um den vier Jahre alten Sohn noch den Haushalt. Dafür verbrachte er oft ganze Nächte vor dem Computer oder beschäftigte sich mit seiner Playstation. Wenn sie ihn ersuchte, ihr wenigstens ein bisschen behilflich zu sein, verwies er abwechselnd auf angebliche Depressionen, Kopfschmerzen oder ein Schwindelgefühl und verfügte sich dann ins Schlafzimmer, wo er sich sogleich hinlegte.

Bei der Scheidungsverhandlung bekam er vom Richter ein Wohnrecht in der ehelichen Wohnung bis zum Ende des Jahres zugestanden. Drei Tage vor Ablauf dieser Frist hatte er noch immer keine neue Bleibe gefunden. Als er auch noch erfuhr, dass seine Ex-Frau mit neuen Freunden, darunter auch ein anderer Mann, Silvester feiern wollte, rastete der 46-Jährige aus und griff zum Wasserkocher. Nachdem er die Frau verbrüht hatte, beschimpfte er sie auch noch als „Hure“.

Vor Richterin Eva Brandtstetter behauptete er nun: „Das war ein Unfall! Nicht absichtlich und nicht gewollt!“ Seine Ex-Frau habe ihn damals provozieren und so endgültig loswerden wollen: „Ich hatte genug von dem Gespräch. Ich konnte es nicht mehr aushalten. Ich wollte schnell ein bisschen Wasser in den Tee geben.“ Da sei „die Dummheit“ passiert.

Sowohl die Richterin als auch Staatsanwältin Michaela Schnell hatten angesichts dieser Verantwortung und der im Akt liegenden Fotos des Opfers, die riesige Brandblasen in der linken Gesichtshälfte und im Hals- und Schulterbereich zeigten, Mühe, die Fassung zu bewahren.

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