Die 48-Jährige – seit Februar in U-Haft – nahm das Urteil, dem außerordentliche Strafminderung zu Grunde gelegt wurde, an. Da der Staatsanwalt keine Erklärung abgab, ist der Spruch der Geschworenen nicht rechtskräftig.
Clarissa Gruber hatte sich eingangs nicht schuldig bekannt und von einem Komplott gegen sie gesprochen. Verteidiger Werner Tomanek hatte auf Freispruch plädiert.
Laut Anklage hatte die 48-Jährige am 26. November 2005 den – ihr bis zu jener Nacht unbekannten – Türsteher (38) einer Discothek in Klosterneuburg (Bezirk Wien-Umgebung) gefragt, ob er einen Puffer besorgen könnte, um ihren Lebensgefährten wegzuputzen, wofür sie ihm 10.000 Euro in Aussicht stellte.
Der 38-Jährige lehnte ab und informierte in der Folge den damals 40-jährigen (albanischstämmigen) Mazedonier, der nach einer Anzeige der Frau wegen gefährlicher Drohung in U-Haft saß. Nachdem der Mazedonier Ende Jänner 2006 entlassen worden war, gingen beide gemeinsam zur Polizei, der Türsteher erstattete Anzeige – die 48-Jährige wurde in der Folge verhaftet.
Ohne Alkohol war er mein absoluter Traummann, sagte die Angeklagte beim Prozess von ihrem Ex-Partner. Das Glück sei durch seine Eifersucht und Gewalttätigkeit getrübt worden, obwohl sie ihn nicht verlieren wollte. Nach ihrer Anzeige wurde der 40-Jährige wegen Körperverletzung zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt – danach habe er sie bedroht. Während eines Heimaturlaubes bei seiner Frau zeigte sie ihren Partner erneut an, worauf er nach seiner Rückkehr nach Österreich in U-Haft genommen wurde.
Das Gespräch mit dem Türsteher habe nie stattgefunden, beteuerte die 48-Jährige. Dem standen die Aussage des Kronzeugen selbst sowie des Bruders des Mazedoniers und weiterer Bekannter gegenüber.