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Ex-Eiskunstläufer Wolfgang Schwarz verurteilt

18 Monate unbedingte Freiheitsstrafe wegen Menschenhandels lautete heute, Freitag, das Urteil gegen den ehemaligen Eiskunstläufer Wolfgang Schwarz.

Der Wiener Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Anton Baumgartner sah es auf Grund der Vielzahl der nach Österreich in Bordelle gebracht Russinnen und Litauerinnen als erwiesen an, das Schwarz durchaus gewerbsmäßig arbeiten wollte. Staatsanwältin Roswitha Heinrich gab keine Erklärung ab. Der Verteidiger von Schwarz, Herbert Eichenseder, erbat drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Es sei keine pure Menschenfreundlichkeit gewesen, so Baumgartner, dass Schwarz die Mädchen nach Österreich geschafft habe. Der 54-jährige Ex-Eiskunstläufer müsse sich zumindest einen Zusatzverdienst erwartet haben. In seiner Urteilsbegründung erklärte der Richter: „Es müssen Signale gesetzt werden, dass Menschenhandel verboten ist.“ Dem Angeklagten warf er vor, sich nicht rechtzeitig erkundigt zu haben, ob eine strafbare Handlung vorliegen könne.

Der zweite Angeklagte, der Litauer Virgilius Sturonas, wurde im Zweifel freigesprochen. Die ihm zur Last gelegten Taten seinen nicht bewiesen worden. So hätte der Mann, der ein halbes Jahr Untersuchungshaft hinter sich hat, nicht, wie angegeben, einige der Mädchen in den vergangenen Monaten aus Litauen nach Deutschland bringen können, da sich in seinem Reisepass kein Vermerk fand.

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