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Ex-BZÖ-Eccher in Telekom-Prozess freigesprochen

Vom Vorwurf der Geldwäsche freigesprochen
Vom Vorwurf der Geldwäsche freigesprochen
Ex-BZÖ-Geschäftsführer Arno Eccher ist - wie schon im Verfahren um die 600.000-Spende der Telekom Austria (TA) an die FPÖ - auch im Telekom-Prozess um die Schmiergeldzahlungen ans BZÖ mit einem blauen Auge davongekommen. Eccher - nach seiner Zeit beim BZÖ bis Jänner 2013 als Vorarlberger Landesgeschäftsführer wieder bei der FPÖ tätig - wurde am Dienstag vom Vorwurf der Geldwäsche freigesprochen.


Wie Richter Michael Tolstiuk im Wiener Straflandesgericht erklärte, war “nicht nachweisbar”, dass Eccher von der verbrecherischen Herkunft der Gelder wusste, mit denen er offene Rechnungen aus dem BZÖ-Wahlkampf 2006 bezahlen ließ. Der 52-jährige Feldkircher wurde lediglich wegen seines Auftritts vor dem Korruptions-Untersuchungsausschuss am 14. Februar 2012 schuldig erkannt, wo er die Frage verneint hatte, ob er seinerzeit Wahrnehmungen gemacht hätte, dass der frühere BZÖ-Nationalratsabgeordnete Klaus Wittauer von der TA finanzielle Mittel für den Wahlkampf der Orangen organisierte.

Der Schöffensenat wertete das als falsche Zeugenaussage und verhängte dafür fünf Monate Haft, die Eccher bedingt nachgesehen wurden. Dieses Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Martin Dohnal erbat Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

Eccher war ursprünglich einer von insgesamt sieben Angeklagten im sogenannten “Telekom IV”-Prozess um dem BZÖ zugeflossene TA-Gelder in Höhe von insgesamt 960.000 Euro. In dieser Causa wurde vor knapp zwei Monaten der Lobbyist Peter Hochegger erstinstanzlich als Beitragstäter zur Untreue und wegen falscher Aussage vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu zweieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt.

Ebenfalls nicht rechtskräftige Schuldsprüche setzte es für den Ex-BZÖ-Abgeordneten Wittauer, die BZÖ-nahen Werber Kurt S. und Tina H. und den früheren Sprecher von Justizministerin Karin Gastinger, Christoph Pöchinger. Tina H. erhielt 20 Monate bedingt, die übrigen teilbedingte Haftstrafen zwischen zwei und zweieinhalb Jahren. Ex-TA-Vorstand Rudolf Fischer wurde demgegenüber im “Telekom IV”-Verfahren freigesprochen.

Bei Eccher ging der Schöffensenat nun nach einem umfassenden Beweisverfahren zwar davon aus, dass dieser wusste bzw. wissen musste, dass über Wittauer Telekom-Gelder dem BZÖ zufließen sollten. Der Staatsanwaltschaft sei es jedoch nicht gelungen, dem ehemaligen BZÖ-Geschäftsführer die für die Verwirklichung der inkriminierten Geldwäsche erforderliche “Wissentlichkeit” um die verbrecherische Herkunft der Gelder nachzuweisen, erläuterte Richter Tolstiuk.

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