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Ex-Burgtheater-Geschäftsführerin Stantejsky vor Gericht

Am Donnerstag startet der Prozess gegen Silvia Stantejsky.
Am Donnerstag startet der Prozess gegen Silvia Stantejsky. ©APA/HERBERT NEUBAUER
Am Donnerstag steht die langjährige kaufmännische Burgtheater-Geschäftsführerin Silvia Stantejsky vor Gericht. Der 64-Jährigen werden Bilanzvergehen nach dem GmbH-Gesetz, Untreue und Veruntreuung angelastet.
300.000 Euro in eigene Tasche gesteckt

Nachdem sich im Zuge einer Gebarungsprüfung Ungereimtheiten in ihrem Verantwortungsbereich gezeigt hatten, wurde sie im November 2013 fristlos entlassen.

In weiterer Folge kamen Millionenschulden und eine ausgewachsene Finanzmisere an der Burg ans Tageslicht, was im März 2014 zur Entlassung des damaligen Burgtheater-Direktors Matthias Hartmann führte. Der Chef der Bundestheater-Holding, Georg Springer, legte alle Aufsichtsratsfunktionen zurück. Während gegen Hartmann mittlerweile alle strafrechtlich relevanten Vorwürfe eingestellt wurden - es ging um den Verdacht der Untreue, behauptete Bilanzfälschung und grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen sowie mögliche Abgabenhinterziehungen - und auch von den Anschuldigungen gegen Springer nichts übrig blieb, muss sich nun Stantejsky vor einem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Christoph Zonsics verantworten. Der zentrale Vorwurf: Sie soll sich Bargeld aus der Hauptkassa auszahlen haben lassen, damit private Ausgaben finanziert und das Burgtheater um über 300.000 Euro am Vermögen geschädigt haben.

Stantejsky bei Prozess teilweise geständig

Die langjährige kaufmännische Burgtheater-Geschäftsführerin Silvia Stantejsky hat sich zu Beginn ihres Prozesses am Wiener Landesgericht teilweise schuldig bekannt. Sie gab am Donnerstag zu, Bargeld aus der Hauptkassa entnommen zu haben und sogenannte Handgelder, die künstlerischem Personal zugedacht waren, für eigene Zwecke verwendet zu haben. Schadenssumme: 30.000 Euro.

Größer war der Schaden, den die 64-Jährige ihrer Verantwortung zufolge mit Veruntreuungen zulasten des ehemaligen Burgtheater-Direktors Matthias Hartmann und des deutschen Theaterregisseurs David Bösch angerichtet hat. Auf Kosten Böschs ließ sie sich demnach mit Blanko-Belegen 185.000 Euro ausbezahlen, bei Hartmann richtete sie einen Schaden von 163.000 Euro an. Der damalige Burg-Chef hatte mangels eines österreichischen Bankkontos im Sommer 2009 mit Stantejsky vereinbart, dass diese insgesamt 273.000 Euro, die er sich für erbrachte Leistungen vom Burgtheater ausbezahlen hatte lassen, für ihn aufbewahrte und er bei Bedarf Geld "abholen" konnte. Am Ende verwahrte Stantejsky für ihn 163.000 Euro zu Hause in einem Safe bzw. in der Wohnung ihrer Mutter und soll sich davon laut Anklage immer dann bedient haben, wenn sie selbst Finanzbedarf hatte. Im Herbst 2013 waren die 163.000 Euro zur Gänze verbraucht.

Während ein nicht unbeträchtlicher Teil des bei Hartmann angerichteten Schadens zwischenzeitlich gut gemacht wurde - bereits Anfang Jänner 2014 wurden 70.000 Euro zurückbezahlt -, soll Bösch eine außergerichtliche Einigung mit Stantejsky abgelehnt haben.

Ausdrücklich nicht geständig war die Angeklagte zum Vorwurf der Bilanzfälschung. Sie habe zwar die finanzielle Lage beschönigt und "Fehldarstellungen" vorgenommen, meinte Verteidigerin Isabell Lichtenstrasser. Die Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ziehe daraus aber die falschen Schlüsse. Stantejsky sei es darum gegangen, "die miese finanzielle Lage des Burgtheaters zu bewältigen" und das Ansehen des Hauses hochzuhalten. Sie habe - wenn auch nur am Papier - die Vorgaben der Bundestheater-Holding umsetzen wollen, wo eine "schwarze Null" verlangte wurde. Dass das in der Realität nicht möglich war, "war allen Beteiligten sonnenklar", sagte Lichtenstrasser.

(APA/Red)

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