Mehrere hunderttausend Kunden des niederösterreichischen Energieversorgers EVN können nach einer außergerichtlichen Einigung mit dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Streit um eine Preiserhöhungsklausel eine Gutschrift im EVN-Bonusprogramm bzw. alternativ kleine Geldbeträge in bar erhalten. Die Beantragung der Auszahlung ist bis 31. Mai möglich, so der VKI am Montag in einer Aussendung.
450.000 EVN-Kunden profitieren
Betroffene, die anstatt der Bonuspunkte eine Auszahlung wollen, können einen Antrag auf Rücküberweisung beim VKI unter www.verbraucherrecht.at/evn oder direkt bei der EVN unter https://extrabonus.evn.at stellen. Auch ehemalige Kunden können auf den beiden Websites eine Rücküberweisung beantragen.
Von der Refundierung können mehr als 450.000 EVN-Kunden profitieren, das ist gut die Hälfte der heimischen Energieabnehmer des börsennotierten Unternehmens. Bei der EVN rechnet man nicht damit, dass alle Ansprüche auch tatsächlich geltend gemacht werden. Über das Programm können etwa energiesparende Elektrogeräte gekauft werden. Die Punkte können aber auch beim Kauf regionaler Ab-Hof-Produkte oder bei ausgewählten Dienstleistern eingelöst werden.
(APA/red)